Gründerpakete je Bundesland

Alltagsbegleitung gründen: Fahrplan und Gründerpaket für Ihr Bundesland

Fahrplan, Checklisten und Vorlagen für Ihr anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsleistung), abgestimmt auf die Regeln Ihres Bundeslands. Digital, sofort nach Zahlung nutzbar.

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Wo möchten Sie gründen?

Jedes Land regelt die Anerkennung selbst. Wählen Sie Ihr Bundesland: Dort finden Sie den Ratgeber mit Voraussetzungen, Antrag, Preisvorgaben und Pflichten und können die Unterlagen für Ihr Land bestellen.

Deutschlandkarte: Gründerpakete Alltagsbegleitung je BundeslandBayernNiedersachsenNordrhein-WestfalenBaden-WürttembergBrandenburgMecklenburg-VorpommernSachsen-AnhaltHessenRheinland-PfalzSachsenSchleswig-HolsteinThüringenSaarlandBerlinHamburgBremen

Ihre Auswahl

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Fahren Sie über die Karte oder tippen Sie auf Ihr Land. Für 12 von 16 Ländern gibt es Ratgeber und Gründerpaket.

Worum es geht

Entlastungsleistung anbieten: was überall gilt und was je Land verschieden ist

Wer Entlastungsleistungen über die Pflegeversicherung abrechnen will, braucht ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Bundesweit gleich sind die Budgets Ihrer Kunden: der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) und die Umwandlung von bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2. Dazu kommt stundenweise Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2 steht dafür der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung (§ 39, § 42a SGB XI).

Je Land verschieden sind dagegen die Regeln für Sie als Anbieter: wer gründen darf (Einzelperson, nur Fachkraft, nur Betrieb mit Personal), welche Schulung verlangt wird, welche Preisgrenzen gelten, wer zuständig ist und welche Berichte Sie später abgeben. Deshalb gibt es unsere Unterlagen je Bundesland. Sie beruhen auf den Verordnungen und Antragsunterlagen der Länder und auf Praxiserfahrung aus einer realen Gründung.

Die Pakete

Drei Wege, Alltagsbegleitung zu gründen

Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Das Bundesland wählen Sie auf der Bestellseite. Diese Gründerpakete sind etwas anderes als unsere Beratungspakete.

Digitales Produkt

Gründungsfahrplan Alltagsbegleitung

199 €
Endpreis, Download-Zugang 90 Tage, für Ihr Bundesland

Enthalten:

  • Fahrplan in sieben Phasen mit Aufgabenlisten
  • Checkliste Unterlagen und Nachweise
  • Rahmeninformationen zu Recht, Steuern und Versicherung
  • Word und PDF zum Herunterladen

Jetzt bestellen

Persönlich

Gründung mit Begleitung

Coaching ab 810 €
zusätzlich zum Gründerpaket, nach persönlichem Gespräch

Zwei Bausteine:

  • Gründerpaket (720 €), online bestellbar
  • Persönliches Einzelcoaching mit 6, 12 oder 20 Stunden
  • Gemeinsam: Zeitplan, Konzept, Preis und Unterlagen, Durchsicht des Antrags
  • Coaching-Teil kann gefördert werden: vor der Gründung über AVGS, nach der Gewerbeanmeldung über das BAFA (Entscheidung bei der zuständigen Stelle)

Details ansehen Gespräch vereinbaren

Gründung mit Begleitung

Persönlich begleitet: Gründerpaket plus Einzelcoaching

Wenn Sie nicht allein mit den Unterlagen arbeiten möchten, kombinieren Sie das Gründerpaket mit einem persönlichen Einzelcoaching. Beides wird getrennt vereinbart und getrennt abgerechnet.

  • Baustein 1: Gründerpaket (720 €). Online bestellbar für Ihr Bundesland, sofort nutzbar, mit Generator und Vorlagenmappe.
  • Baustein 2: Einzelcoaching per Video, Telefon oder vor Ort in Hilden und Umgebung. Wir erarbeiten gemeinsam Zeitplan, Konzept, Preis und Unterlagen, ich sehe Ihre Unterlagen durch und begleite Sie bis zum Antrag. Den Antrag stellen und unterschreiben Sie selbst.

Coaching-Umfang und Preise

  • Kompakt: 6 Stunden, ca. 8 Wochen, 810 €
  • Standard: 12 Stunden, ca. 3 Monate, 1.620 €
  • Intensiv: 20 Stunden, ca. 5 Monate, 2.700 €

Alle Preise sind Endpreise (§ 19 UStG, keine Umsatzsteuer). Das Coaching wird nicht online gekauft: Nach einem kostenlosen Kennenlerngespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot und schließen einen eigenen Beratungsvertrag. Zusätzliche Stunden kosten 135 €, nur nach Ihrer Freigabe.

Förderung des Coachings

Vor der Gründung, aus der Arbeitslosigkeit: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann das Coaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördern. Wird der Gutschein bewilligt, entstehen Ihnen für das Coaching keine Kosten. Die Abrechnung läuft über meinen AZAV-zugelassenen Kooperationspartner FounderFox. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; ob ein Gutschein ausgestellt wird, entscheidet Ihre Vermittlungsfachkraft im Einzelfall. Mehr dazu auf der Seite AVGS-Gründungscoaching.

Nach der Gewerbeanmeldung: Der Coaching-Baustein kann im BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden, wenn Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein das BAFA. Der Antrag wird vor Beginn der Beratung gestellt; wir schließen den Beratungsvertrag erst, wenn das Informationsschreiben vorliegt. Im ersten Jahr nach der Gründung führen Sie vorher ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner des BAFA.

Für beide Wege gilt: Das Gründerpaket gehört nicht zur geförderten Beratung und wird getrennt gekauft. Welcher Weg für Sie passt, klären wir im kostenlosen Kennenlerngespräch.

Vergleich

Alle Bundesländer auf einen Blick

Die Übersicht ist eine Orientierung, Stand Oktober 2026. Einzelheiten und Quellen stehen im Ratgeber des jeweiligen Landes. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle.

Alle 16 Länder im Vergleich anzeigen
LandGründung als EinzelpersonUnser Angebot
Baden-Württembergnein, nur Betrieb mit PersonalFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Bayernja, nur als FachkraftFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Berlinnein, nur juristische PersonFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Brandenburgin VorbereitungInteresse melden
Bremennein, nur juristische PersonFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Hamburgin VorbereitungInteresse melden
Hessenin VorbereitungInteresse melden
Mecklenburg-Vorpommernja, mit Gewerbe, Schulung und Fachkraft (auch Honorar)Fahrplan und Gründerpaket bestellbar
Niedersachsenja, mit Schulung und anleitender FachkraftFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Nordrhein-Westfalenja, mit Basisqualifikation und fachlicher BegleitungFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Rheinland-Pfalzja, als Fachkraft oder mit 160 UnterrichtsstundenFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Saarlandja, nur mit BerufsabschlussFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Sachsennein, mindestens zwei PersonenFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Sachsen-Anhaltja, als Fachkraft oder mit 160 StundenFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Schleswig-Holsteinin VorbereitungInteresse melden
Thüringenja, mit Schulung und Fachkraft-VereinbarungFahrplan und Gründerpaket bestellbar
Für wen geeignet

Das ist das Richtige für Sie, wenn …

  • Sie möchten sich als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter selbstständig machen und ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag aufbauen.
  • Sie arbeiten gern strukturiert und selbstständig mit Checklisten und Vorlagen und brauchen keine Kursbetreuung.
  • Sie wollen wissen, welche Schritte, Nachweise und Unterlagen auf Sie zukommen, bevor Sie Zeit und Geld investieren.

Eher nicht passend, wenn …

  • Sie suchen eine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall.
  • Sie erwarten eine Zusage, dass eine Behörde oder Pflegekasse anerkennt oder zahlt.
  • Sie suchen einen Kurs mit Dozent, Prüfung und Teilnahmebescheinigung (eine vorgeschriebene Schulung absolvieren Sie bei einem Bildungsträger).
  • Sie gründen in Brandenburg, Hamburg, Hessen oder Schleswig-Holstein. Dafür sind die Unterlagen in Vorbereitung; schreiben Sie uns, wenn Sie Interesse haben.
Der Weg

Gründung in sieben Phasen

Der Gründungsfahrplan führt Sie durch diese Phasen, jeweils mit Aufgabenlisten, Fundstellen in der Verordnung Ihres Landes und Hinweisen auf typische Stolpersteine.

01

Orientieren

Angebotsart, Zielgruppe und Einsatzgebiet klären, Wettbewerb und persönlichen Rahmen prüfen.

02

Qualifizieren

Schulung oder Berufsabschluss nachweisen, so wie Ihr Land es verlangt.

03

Fachliche Begleitung sichern

Fachkraft einbinden oder Team aufbauen, je nach Landesrecht, und die Zusammenarbeit schriftlich festhalten.

04

Unternehmen aufstellen

Gewerbe oder Gesellschaft, Finanzamt, Versicherungen, Führungszeugnis, Absicherung und Konto.

05

Konzept und Preis

Konzept und Stundensatz innerhalb der Vorgaben Ihres Landes ausarbeiten, Preisverzeichnis und Datenschutzunterlagen vorbereiten.

06

Antrag stellen

Unterlagen vollständig und stimmig zusammenstellen und bei der zuständigen Stelle einreichen.

07

Starten und sauber arbeiten

Erste Kunden, Dokumentation, Abrechnung und laufende Pflichten.

Ablauf

So bestellen und nutzen Sie die Pakete

  • Paket wählen und auf „Jetzt bestellen“ klicken.
  • Bundesland wählen, Vertragsunterlagen bestätigen (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz) und auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klicken. Optional: Rabattcode eintragen.
  • Sicher bezahlen über Stripe.
  • Zugangscode per E-Mail erhalten, einloggen und die Dokumente für Ihr Bundesland herunterladen bzw. beim Gründerpaket den Generator nutzen.
  • Zugang: 90 Tage. Heruntergeladene Dokumente dürfen Sie behalten und für Ihr Unternehmen nutzen.
Häufige Fragen

Alltagsbegleitung gründen: Fragen und Antworten

Was ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsleistung)?

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege und ihre pflegenden Angehörigen können Leistungen der Pflegeversicherung für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ einsetzen, zum Beispiel den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Gemeint sind Entlastungsleistungen wie Gesellschaft leisten, Tagesstruktur geben, Begleitung zu Terminen und Einkäufen oder leichte Hilfen im Haushalt. Voraussetzung ist, dass das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist (§ 45a SGB XI). Pflegerische oder medizinische Tätigkeiten gehören nicht dazu.

Für welche Bundesländer gibt es die Gründerpakete?

Für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für Brandenburg, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein sind die Unterlagen in Vorbereitung; bei Interesse schreiben Sie uns.

Darf ich in jedem Bundesland als Einzelperson gründen?

Nein. Einige Länder erkennen Einzelpersonen mit Schulung an, andere nur Fachkräfte oder nur Betriebe mit Personal, in Berlin und Bremen nur juristische Personen wie eine GmbH oder UG. Was in Ihrem Land gilt, steht im Ratgeber Ihres Bundeslands.

Wer erkennt mein Angebot an?

Das regelt jedes Land selbst: In einigen Ländern ist eine Landesbehörde zuständig, in anderen der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Die zuständige Stelle nennt der Ratgeber Ihres Bundeslands. Über die Anerkennung entscheidet allein die Behörde; unsere Unterlagen helfen Ihnen, einen vollständigen und stimmigen Antrag vorzubereiten.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungsfahrplan und Gründerpaket?

Der Gründungsfahrplan (199 €) ist der strukturierte Weg mit Checkliste und Rahmeninformationen. Das Gründerpaket (720 €) enthält zusätzlich den Gründer-Generator, der aus Ihren Angaben personalisierte Dokumente erzeugt, und die Vorlagenmappe mit 20 bis 26 Vorlagen je nach Bundesland: Konzepte, Datenschutzunterlagen, Formulare, Vertrags- und Preismuster sowie den Finanzplan.

Unterscheiden sich die Pakete je Bundesland?

Aufbau und Preis sind gleich. Inhalt, Fundstellen, Antragsweg, Preisvorgaben und einzelne Vorlagen sind auf das jeweilige Landesrecht abgestimmt. Das Bundesland wählen Sie auf der Bestellseite; Ihr Zugang enthält die Unterlagen für dieses Land.

Ersetzt das eine Rechts-, Steuer- oder Anerkennungsberatung?

Nein. Die Dokumente sind Orientierungs- und Rahmenvorlagen auf dem Recherchestand, der in der Produktbeschreibung genannt ist. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung und enthalten keine Zusicherung, dass eine Behörde oder Pflegekasse Ihre Unterlagen akzeptiert. Verbindlich sind der aktuelle Gesetzes- und Verordnungstext und die Auskunft der zuständigen Stelle.

Kann das Coaching gefördert werden?

Möglicherweise, auf zwei Wegen. Vor der Gründung aus der Arbeitslosigkeit kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter das Coaching über einen AVGS fördern; bei Bewilligung entstehen Ihnen keine Kosten, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach der Gewerbeanmeldung kann der Coaching-Baustein im BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden; der Antrag kommt vor Beginn der Beratung, im ersten Jahr nach der Gründung mit einem kostenlosen Informationsgespräch bei einem Regionalpartner. Die Entscheidung trifft jeweils die zuständige Stelle. Das Gründerpaket gehört nicht zur geförderten Beratung.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Es gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei digitalen Inhalten erlischt es jedoch, wenn Sie vor der Zahlung ausdrücklich zustimmen, dass wir sofort mit der Bereitstellung beginnen, und wir dann den Zugang freischalten. Das bestätigen Sie auf der Bestellseite und in der Vertragsbestätigung per E-Mail. Alle Details stehen in der Widerrufsbelehrung.

Kann ich einen Rabattcode einlösen?

Ja. Tragen Sie den Code auf der Bestellseite ein oder geben Sie ihn beim Bezahlen im Feld für Aktionscodes an. Pro Bestellung ist ein Code möglich.

Wer steckt hinter Oliver Holz Beratung?

Oliver Holz Beratung (Hilden) begleitet Gründerinnen und Gründer. Die Produkte beruhen auf den Verordnungen und Antragsunterlagen der Länder und auf Praxiserfahrung aus einer realen, durchlaufenen Gründung einer Alltagsbegleitung in Nordrhein-Westfalen. Mehr zu mir finden Sie auf der Startseite.

Lieber erst sprechen?

In einem Gespräch klären wir, welches Paket zu Ihrer Situation passt, oder ob eine persönliche Begleitung sinnvoller ist.

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