Als Alltagsbegleiter selbstständig machen: der Leitfaden für Thüringen
Voraussetzungen, Anerkennung nach ThürAUPAVO, Entlastungsbetrag, Stundensatz, Kundengewinnung und Förderung. Mit Zahlen und Quellen für Thüringen.
Wer sich in Thüringen als Alltagsbegleiter selbstständig machen will, braucht ein nach der ThürAUPAVO anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Einzelpersonen werden anerkannt. Sie brauchen eine vorbereitende Schulung von mindestens 30 Zeitstunden und, wenn Sie selbst keine Fachkraft sind, eine Vereinbarung mit einer Fachkraft. Den Antrag stellen Sie schriftlich oder elektronisch beim Thüringer Landesverwaltungsamt; der Kreis nimmt dazu Stellung. Eine feste Preisobergrenze gibt es nicht, dem Antrag liegt aber eine Kostenkalkulation bei.
Endpreise, Einmalzahlung, Zugangscode sofort per E-Mail. Was ist der Unterschied?
Die wichtigsten Zahlen (Stand Oktober 2026)
Was macht ein Alltagsbegleiter, und was nicht?
Ein Alltagsbegleiter unterstützt pflegebedürftige Menschen zu Hause bei allem, was nicht Pflege ist: Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen und Einkäufen, Vorlesen, Gedächtnistraining, Tagesstruktur geben und, je nach Anerkennung, Hilfe im Haushalt. Gleichzeitig entlastet er pflegende Angehörige, die Beruf und Pflege vereinbaren müssen.
Rechtlich heißt das Ganze „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a SGB XI. Der Begriff „Alltagsbegleiter“ ist nicht geschützt. Entscheidend ist etwas anderes: Anerkannt wird nicht die Person, sondern das Angebot. Erst ein anerkanntes Angebot kann über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Klare Grenze zur Pflege
- Erlaubt: Betreuung, Begleitung, Aktivierung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Unterstützung, soweit Ihr Angebot dafür anerkannt ist.
- Nicht erlaubt: Grundpflege (zum Beispiel Waschen oder Hilfe beim Toilettengang) und Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamente geben oder Verbände wechseln). Das bleibt Aufgabe von Angehörigen oder Pflegediensten.
Lohnt sich die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter?
Der Bedarf ist groß und wächst. Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Knapp neun von zehn, also rund 4,9 Millionen, wurden zu Hause versorgt (Destatis, Pressemitteilung vom 18.12.2024). Jede dieser Personen hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag, der nur für anerkannte Angebote eingesetzt werden kann.
Ihre Kunden sind deshalb nicht nur die Pflegebedürftigen selbst. Oft entscheiden die erwachsenen Kinder, die in einer anderen Stadt wohnen und eine verlässliche Person vor Ort suchen. Dazu kommen Selbstzahler ohne Pflegegrad, die sich Begleitung und Unterstützung leisten möchten.
Ob sich die Gründung für Sie rechnet, hängt vor allem an zwei Dingen: genug Kunden in Ihrem Einsatzgebiet und einer realistischen Kalkulation. Beides schauen wir uns unten im Abschnitt Stundensatz und Umsatz genauer an.
Wer bezahlt die Alltagsbegleitung?
Die meisten Kunden bezahlen Sie zumindest teilweise mit Leistungen der Pflegeversicherung. Für Entlastungsbetrag und Umwandlung muss Ihr Angebot nach Landesrecht anerkannt sein. Diese Budgets sind bundesweit gleich.
| Budget | Höhe | Wer hat Anspruch? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr) | Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) |
| Umwandlung | bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistung | ab Pflegegrad 2, soweit die Sachleistung nicht ausgeschöpft wird (§ 45a Abs. 4 SGB XI) |
| Verhinderungspflege, auch stundenweise | aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € im Jahr | ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson verhindert ist (§ 39, § 42a SGB XI) |
| Privatzahlung | frei vereinbart | alle Kunden, auch ohne Pflegegrad, und für Stunden über das Budget hinaus |
Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich, zum Beispiel wenn Angehörige einen Termin haben. Den Jahresbetrag teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege; was im Einzelfall erstattet wird, klärt Ihr Kunde mit seiner Pflegekasse. Nach Praxiserfahrung rechnen Sie Verhinderungspflege auf einem eigenen Beleg ab, weil die Kasse sie als eigene Leistung bucht.
Nicht verbrauchte Beträge aus dem Entlastungsbetrag verfallen nicht sofort, sondern können in einen späteren Zeitraum übertragen werden. Für Ihre Planung heißt das: Manche Kunden haben ein angespartes Budget, mit dem sie anfangs mehr Stunden buchen.
Abgerechnet wird je nach Absprache direkt mit der Pflegekasse (mit Abtretungserklärung des Kunden) oder mit dem Kunden, der sich das Geld erstatten lässt. Für die direkte Abrechnung brauchen Sie ein Institutionskennzeichen. Rechnen Sie dabei mit Wartezeiten: Kostenträger zahlen nach Praxiserfahrung teils erst nach drei bis sechs Monaten.
Welche Voraussetzungen gelten in Thüringen?
In Thüringen regelt die Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO), wann ein Angebot anerkannt wird.
Wer in Thüringen gründen kann
Als Einzelperson bieten Sie das Angebot selbst an (§ 2 ThürAUPAVO). Ob Sie es als Gewerbe oder als freie Tätigkeit anmelden, regelt die Verordnung nicht; klären Sie das mit Gewerbeamt und Finanzamt. Eine Anerkennung begründet keinen Anspruch auf Förderung.
Was Sie für die Anerkennung brauchen
- Schulung: mindestens 30 Zeitstunden, auch digital möglich (§ 5 Abs. 1). Wer selbst Fachkraft ist, braucht keine Vereinbarung mit einer Fachkraft; ob dann auch die Schulung entfällt, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich.
- Fachliche Begleitung: Ohne Fachkraftabschluss legen Sie bei Antragstellung eine Vereinbarung mit einer Fachkraft oder mit einem Angebot mit Fachkraft vor (§ 4 Abs. 4). Die Fachkraft begleitet fachlich und psychosozial (§ 4 Abs. 1).
- Konzept und Kostenkalkulation: Das Konzept beschreibt Ihr Angebot; die Kostenkalkulation belegt, dass Ihre Entgelte angemessen sind (§ 3 Abs. 5).
- Versicherung: ausreichender Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden (§ 3 Abs. 5).
- Vertretung: eine Regelung für Urlaub und Krankheit; ein Verzicht nur im Einzelfall und schriftlich dokumentiert (§ 3 Abs. 4).
- Führungszeugnis und Erste Hilfe: Beides regelt die Verordnung nicht ausdrücklich. Fragen Sie das Landesverwaltungsamt, ob ein Führungszeugnis verlangt wird. Die Schulung umfasst das Reagieren auf Notfälle; ein Erste-Hilfe-Kurs ist trotzdem zu empfehlen.
Antrag und zuständige Stelle
Den Antrag stellen Sie schriftlich oder elektronisch beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung 6, in Suhl (§§ 6, 7 ThürAUPAVO). Das Amt holt eine Stellungnahme Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt ein; dafür hat der Kreis bis zu vier Wochen Zeit. Eine Gebühr regelt die Verordnung nicht; fragen Sie beim Landesverwaltungsamt nach. Die Anerkennung kann auf höchstens fünf Jahre befristet werden.
Pflichten nach der Anerkennung
- Tätigkeitsbericht bis 30. April für das Vorjahr (§ 3 Abs. 6)
- Änderungen unverzüglich dem Landesverwaltungsamt anzeigen (§ 6)
- Kunden eine Leistungs- und Kostenübersicht aushändigen und bei Änderungen aktualisieren
- mindestens einmal jährlich eine eintägige Fortbildung besuchen (Soll-Vorschrift, § 5 Abs. 3)
- Ablaufdatum im Bescheid beachten und den Folgeantrag rechtzeitig stellen
Den ganzen Weg als Fahrplan
Der Gründungsfahrplan Alltagsbegleitung Thüringen führt Sie in sieben Phasen durch Qualifikation, Konzept, Preis und Antrag, mit Aufgabenlisten, Fundstellen und Checkliste aller Nachweise. Das Gründerpaket enthält zusätzlich die Vorlagenmappe und einen Generator, der Ihre Unterlagen aus Ihren Angaben erstellt. Beide bestellen Sie online: Gründungsfahrplan bestellen (199 €) oder Gründerpaket bestellen (720 €).
Gewerbe, Steuern und Versicherung: was ist zu erledigen?
- Gewerbe und Rechtsform: Ob Ihre Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, regelt die ThürAUPAVO nicht. Klären Sie das mit Gewerbeamt und Finanzamt; bei gewerblicher Tätigkeit melden Sie das Gewerbe beim Gewerbeamt an.
- Finanzamt: Nach der Anmeldung füllen Sie über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
- Umsatzsteuer: Leistungen anerkannter Angebote können nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein. Nach Praxiserfahrung geht diese Befreiung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) vor. Die Einordnung bestätigt Ihnen das Finanzamt.
- Versicherung: Die Verordnung verlangt ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden. Wenn Sie Kunden im eigenen Auto mitnehmen, klären Sie vorher mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob diese Fahrten abgedeckt sind.
- Mitarbeitende: Wer Personal einstellt, darf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (seit 1. Januar 2026) nicht unterschreiten.
Welchen Stundensatz kann ich als Alltagsbegleiter in Thüringen verlangen?
Die Entgelte müssen angemessen sein; dafür verlangt die Verordnung eine Kostenkalkulation (§ 3 Abs. 5 ThürAUPAVO). Eine feste Euro-Obergrenze nennt die Verordnung nicht. Orientieren Sie sich an vergleichbaren Angeboten in der Leistungs- und Preisvergleichsliste der Pflegekassen und fragen Sie das Landesverwaltungsamt nach seiner Praxis. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Anerkennungsstelle.
Wichtig für die Kalkulation:
- Fahrtkosten regelt die Verordnung nicht. Ob sie im Stundensatz stecken, als Pauschale je Einsatz oder als Kilometersatz berechnet werden, legen Sie im Konzept und im Preisverzeichnis fest. Anfahrtszeiten sind keine Leistungsstunden.
- Planen Sie alle Nebenkosten in den Stundensatz ein.
- Urlaub, Krankheit, Terminabsagen und Büroarbeit bringen keinen Umsatz. Ihr Satz muss diese Zeiten mittragen.
Was der Entlastungsbetrag in Stunden bedeutet
Weil es in Thüringen keine feste Euro-Grenze gibt, zeigen wir die Rechnung mit drei Beispielsätzen. Das sind Rechenbeispiele, keine Preisempfehlung.
| Beispielsatz je Stunde | Entlastungsbetrag 131 € reicht für | Umsatz bei 100 Stunden im Monat |
|---|---|---|
| 30 € | rund 4,4 Stunden | 3.000 € |
| 35 € | rund 3,7 Stunden | 3.500 € |
| 40 € | rund 3,3 Stunden | 4.000 € |
Ein Kunde, der nur den Entlastungsbetrag einsetzt, bucht also drei bis vier Stunden im Monat. Für 100 bezahlte Stunden brauchen Sie entsprechend viele Kunden. Das zeigt, warum Umwandlung und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 und Selbstzahler für Ihre Auslastung so wichtig sind.
Rechenbeispiel Umsatz
Bei 100 Leistungsstunden im Monat ergeben die Beispielsätze 3.000 € bis 4.000 € Umsatz. Davon gehen noch Fahrzeug, Versicherungen, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern ab. Was am Ende für Sie übrig bleibt, zeigt erst ein Finanzplan mit Ihren eigenen Zahlen.
Wie finde ich als Alltagsbegleiter die ersten Kunden?
Alltagsbegleitung ist ein Vertrauensgeschäft und fast immer lokal. Am besten funktionieren Wege, auf denen Sie Menschen genau dann erreichen, wenn der Bedarf entsteht.
- Öffentliche Verzeichnisse: Nach der Anerkennung erscheint Ihr Angebot in der Leistungs- und Preisvergleichsliste der Pflegekassen und in deren Suchportalen. Eine verständliche Beschreibung mit Einsatzgebiet und Preis ist hier Ihr wichtigstes Aushängeschild.
- Pflegeberatung und Pflegestützpunkte: Dort fragen Angehörige zuerst nach Entlastung.
- Arztpraxen, Apotheken und Stadtteilzentren: Flyer und persönliche Vorstellung beim Praxisteam.
- Sanitätshäuser: Wer einen Rollator oder ein Pflegebett bestellt, braucht oft auch Unterstützung im Alltag.
- Mobile Fußpflege und mobile Friseure: Sie sind regelmäßig bei Senioren zu Hause, genießen deren Vertrauen und sehen, wo Hilfe fehlt. Eine Empfehlung von ihnen wiegt schwer.
- Erwachsene Kinder: Sie suchen online nach Hilfe in der Nähe der Eltern. Dafür brauchen Sie eine Website und ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil.
- Lokalpresse: Ein Bericht über Ihr neues Angebot im Wochenblatt schafft schnell Vertrauen.
Planen Sie Kundengewinnung als Daueraufgabe. Kunden ziehen ins Pflegeheim oder versterben, und ohne laufende Nachfrage entstehen schnell Lücken in der Auslastung.
Die sieben häufigsten Fehler bei der Gründung
- Werbung vor der Anerkennung. Ohne Anerkennung können Kunden den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Wer das erst im Erstgespräch merkt, verliert Kunden und Vertrauen.
- Zu knapp kalkuliert. Fahrzeiten, Ausfälle und Büroarbeit werden vergessen. Auch ohne feste Euro-Grenze ist der Preis nicht frei: Er muss zu den Vorgaben Ihrer Anerkennungsstelle passen.
- Zahlungsverzug unterschätzt. Wenn Pflegekassen erst nach Monaten zahlen, brauchen Sie Rücklagen für die Anlaufzeit.
- Leistungen nicht abgegrenzt. Wer sich zu pflegerischen Handgriffen überreden lässt, riskiert Haftung und Anerkennung.
- Lückenhafte Dokumentation. Ohne saubere Leistungsnachweise scheitert die Abrechnung mit der Kasse.
- Keine Vertretung geregelt. Für Urlaub und Krankheit brauchen Sie eine Lösung, die Sie auch im Konzept beschreiben.
- Fehlende Abgrenzung im Kopf. Sie kommen Ihren Kunden sehr nah. Klare Absprachen schützen vor unbezahlter Mehrarbeit und emotionaler Überlastung.
Wie lange dauert die Gründung einer Alltagsbegleitung?
In Thüringen nimmt der Kreis innerhalb von bis zu vier Wochen Stellung (§ 6 ThürAUPAVO). Eine Frist für die Entscheidung des Landesverwaltungsamts nennt die Verordnung nicht.
Zum Vergleich ein Beispiel aus der Praxis in Nordrhein-Westfalen: Bei einer Gründung, die ich von Anfang an begleitet habe, vergingen rund zwei Monate von der Idee bis zum operativen Start. Der Anerkennungsbescheid kam innerhalb einer Woche nach Antragstellung, nach rund vier Monaten bestanden gut 25 Kundenverträge. Das ist ein Einzelfall und keine Zusage, und Abläufe in Thüringen können abweichen. Er zeigt aber, dass ein vollständiger und stimmiger Antrag viel Zeit spart. Den Verlauf können Sie im Referenzbeispiel als PDF nachlesen.
Wie kann ich die Gründung finanzieren?
- Gründungszuschuss: Wer Arbeitslosengeld I bezieht und hauptberuflich gründet, kann ihn bei der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Es ist eine Ermessensleistung. Details stehen auf der Seite AVGS-Gründungscoaching.
- AVGS-Gründungscoaching: Wer arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist, kann sich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auf die Gründung vorbereiten lassen. Bei bewilligtem Gutschein ist das Coaching kostenfrei. Dabei entstehen Businessplan und Finanzplanung für den Antrag auf Gründungszuschuss.
- BAFA-Förderung: Ist Ihr Unternehmen bereits angemeldet, kann Beratung im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden. Die Entscheidung trifft allein das BAFA.
Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Kennenlerngespräch. Mehr zur allgemeinen Gründungsberatung finden Sie unter Gründungsberatung.
Pflegereform: was sich ab 2027 ändern kann
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 5. November 2026 in erster Lesung beraten; geplant ist ein Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Danach soll der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Was das für Pflegegrad 1 und für die Abrechnung anerkannter Angebote genau bedeutet, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Stand: Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen. Für Ihre Planung gilt bis auf Weiteres das geltende Recht. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald die Regelung feststeht.
Und in anderen Bundesländern?
Entlastungsbetrag und Umwandlung sind im SGB XI bundesweit geregelt. Die Anerkennung, die Qualifikation und die Preisvorgaben bestimmt dagegen jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung. Dieser Leitfaden gilt deshalb nur in Thüringen. Eine Übersicht mit den Regeln je Land finden Sie unter Alltagsbegleitung gründen in den Bundesländern, den Leitfaden für Nordrhein-Westfalen unter Als Alltagsbegleiter selbstständig machen in NRW.
Selbstständig als Alltagsbegleiter in Thüringen: Fragen und Antworten
Was kostet es, sich in Thüringen als Alltagsbegleiter selbstständig zu machen?
Die Startkosten sind überschaubar. Typische Posten sind die vorbereitende Schulung (zum Vergleich: ein Bildungsträger in NRW bot 40 Unterrichtseinheiten für 319,20 € an), gegebenenfalls das Honorar der Fachkraft, die Haftpflichtversicherung (im Referenzfall aus NRW rund 15 € im Monat), die Gewerbeanmeldung und eine mögliche Gebühr der Anerkennungsstelle. Dazu kommen Fahrzeug, Telefon, Flyer und Rücklagen für die Zeit, bis die ersten Zahlungen eingehen.
Wie viel verdient ein selbstständiger Alltagsbegleiter in Thüringen?
Das hängt von Stundensatz und Auslastung ab. Bei einem Beispielsatz von 35 € je Stunde ergeben 100 Leistungsstunden im Monat 3.500 € Umsatz. Davon gehen noch Kosten, Versicherungen, Vorsorge und Steuern ab. Fahrzeiten zählen nicht als Leistungsstunden.
Kann ich mich nebenberuflich als Alltagsbegleiter selbstständig machen?
Ja, ein Gewerbe kann auch im Nebenerwerb angemeldet werden. Für die Anerkennung müssen Sie aber ein verlässliches Angebot beschreiben, einschließlich einer Regelung für Urlaub und Krankheit. Der Gründungszuschuss setzt dagegen eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus.
Wie lange dauert die Anerkennung in Thüringen?
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die ThürAUPAVO nicht. Der Kreis hat für seine Stellungnahme bis zu vier Wochen Zeit. Planen Sie Ihren Start mit Puffer und reichen Sie den Antrag vollständig ein.
Darf ich als Alltagsbegleiter pflegen?
Nein. Grundpflege und Behandlungspflege gehören nicht zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Erlaubt sind je nach Anerkennung Betreuung, Begleitung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Brauchen meine Kunden einen Pflegegrad?
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja: Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1, die Umwandlung und die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Kunden ohne Pflegegrad können Ihre Leistungen privat bezahlen.
Wie hoch darf mein Stundensatz in Thüringen sein?
Eine feste Euro-Grenze gibt es nicht. Ihre Entgelte müssen angemessen sein; das belegen Sie mit einer Kostenkalkulation zum Antrag. Orientierung gibt die Leistungs- und Preisvergleichsliste der Pflegekassen.
Gilt dieser Leitfaden auch für andere Bundesländer?
Nein. Entlastungsbetrag und Umwandlung gelten bundesweit, Anerkennung, Qualifikation und Preisvorgaben regelt aber jedes Bundesland selbst. Dieser Leitfaden beschreibt die Regeln in Thüringen. Die Regeln je Land zeigt unsere Länderübersicht.
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Quellen
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des Sachleistungsbetrags
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- ThürAUPAVO vom 07.03.2023, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2023
- Statistisches Bundesamt: 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick nach Recherchestand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der aktuelle Gesetzes- und Verordnungstext und die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle.
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