Ratgeber für Gründerinnen und Gründer

Als Alltagsbegleiter selbstständig machen: der Leitfaden für NRW

Voraussetzungen, Anerkennung nach AnFöVO, Entlastungsbetrag, Stundensatz, Kundengewinnung und Förderung. Mit Zahlen, Quellen und Erfahrungen aus einer realen Gründung in Nordrhein-Westfalen.

Von Oliver Holz, Gründungsberater in Hilden · Stand: · Lesezeit rund 12 Minuten

Kurz gesagt

Wer sich in NRW als Alltagsbegleiter selbstständig machen will, braucht ein nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW) anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Dafür sind eine Basisqualifikation von in der Regel mindestens 40 Unterrichtsstunden, die fachliche Begleitung durch eine Fachkraft, ein Leistungskonzept, eine Betriebshaftpflicht und ein Führungszeugnis nötig. Den Antrag stellen Sie elektronisch bei Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Erst mit der Anerkennung können Ihre Kunden den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für Sie einsetzen. Die Anerkennungsstellen in NRW geben für Einzelleistungen eine Obergrenze von 39,50 € pro Stunde vor.

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Auf einen Blick

Die wichtigsten Zahlen (Stand Oktober 2026)

131 € pro MonatEntlastungsbetrag für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI)
bis zu 40 %der ambulanten Pflegesachleistung können ab Pflegegrad 2 für anerkannte Angebote umgewandelt werden (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
39,50 € pro StundeObergrenze für Einzelleistungen, Vorgabe der Anerkennungsstellen in NRW, zuzüglich angemessener Fahrtkosten
mindestens 40 UnterrichtsstundenBasisqualifikation ohne Pflegeausbildung (30, wenn nur hauswirtschaftliche Unterstützung angeboten wird)
Kreis oder kreisfreie Stadterkennt Ihr Angebot an, Antrag elektronisch über die Plattform PfAD.uia
4,9 Millionen Menschenwerden in Deutschland zu Hause gepflegt, das sind 86 % aller Pflegebedürftigen (Destatis, Ende 2023)
Grundlagen

Was macht ein Alltagsbegleiter, und was nicht?

Ein Alltagsbegleiter unterstützt pflegebedürftige Menschen zu Hause bei allem, was nicht Pflege ist: Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen und Einkäufen, Vorlesen, Gedächtnistraining, Tagesstruktur geben und, je nach Anerkennung, Hilfe im Haushalt. Gleichzeitig entlastet er pflegende Angehörige, die Beruf und Pflege vereinbaren müssen.

Rechtlich heißt das Ganze „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a SGB XI. Der Begriff „Alltagsbegleiter“ ist nicht geschützt. Entscheidend ist etwas anderes: In NRW wird nicht die Person anerkannt, sondern das Angebot. Erst ein anerkanntes Angebot kann über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Klare Grenze zur Pflege

  • Erlaubt: Betreuung, Begleitung, Aktivierung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Unterstützung, soweit Ihr Angebot dafür anerkannt ist.
  • Nicht erlaubt: Grundpflege (zum Beispiel Waschen oder Hilfe beim Toilettengang) und Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamente geben oder Verbände wechseln). Das bleibt Aufgabe von Angehörigen oder Pflegediensten.
Markt

Lohnt sich die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter?

Der Bedarf ist groß und wächst. Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Knapp neun von zehn, also rund 4,9 Millionen, wurden zu Hause versorgt (Destatis, Pressemitteilung vom 18.12.2024). Jede dieser Personen hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag, der nur für anerkannte Angebote eingesetzt werden kann.

Ihre Kunden sind deshalb nicht nur die Pflegebedürftigen selbst. Oft entscheiden die erwachsenen Kinder, die in einer anderen Stadt wohnen und eine verlässliche Person vor Ort suchen. Dazu kommen Selbstzahler ohne Pflegegrad, die sich Begleitung und Gesellschaft leisten möchten.

Ob sich die Gründung für Sie rechnet, hängt vor allem an zwei Dingen: genug Kunden in Ihrem Einsatzgebiet und einer realistischen Kalkulation. Beides schauen wir uns unten im Abschnitt Stundensatz und Umsatz genauer an.

Finanzierung durch die Pflegekasse

Wer bezahlt die Alltagsbegleitung?

Die meisten Kunden bezahlen Sie zumindest teilweise mit Leistungen der Pflegeversicherung. Für Entlastungsbetrag und Umwandlung muss Ihr Angebot nach Landesrecht anerkannt sein.

BudgetHöheWer hat Anspruch?
Entlastungsbetragbis zu 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr)Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI)
Umwandlungbis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungab Pflegegrad 2, soweit die Sachleistung nicht ausgeschöpft wird (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
Verhinderungspflege, auch stundenweiseaus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € im Jahrab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson verhindert ist (§ 39, § 42a SGB XI)
Privatzahlungfrei vereinbartalle Kunden, auch ohne Pflegegrad, und für Stunden über das Budget hinaus

Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich, zum Beispiel wenn Angehörige einen Termin haben. Den Jahresbetrag teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege; was im Einzelfall erstattet wird, klärt Ihr Kunde mit seiner Pflegekasse. Nach Praxiserfahrung rechnen Sie Verhinderungspflege auf einem eigenen Beleg ab, weil die Kasse sie als eigene Leistung bucht.

Nicht verbrauchte Beträge aus dem Entlastungsbetrag verfallen nicht sofort, sondern können in einen späteren Zeitraum übertragen werden. Für Ihre Planung heißt das: Manche Kunden haben ein angespartes Budget, mit dem sie anfangs mehr Stunden buchen.

Abgerechnet wird je nach Absprache direkt mit der Pflegekasse (mit Abtretungserklärung des Kunden) oder mit dem Kunden, der sich das Geld erstatten lässt. Rechnen Sie bei der direkten Abrechnung mit Wartezeiten: Kostenträger zahlen teils erst nach drei bis sechs Monaten.

Anerkennung

Welche Voraussetzungen gelten in NRW?

In Nordrhein-Westfalen regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO), wann ein Angebot anerkannt wird. Für gewerbliche Anbieter gilt im Kern:

  1. Basisqualifikation: in der Regel mindestens 40 Unterrichtsstunden bei einem Bildungsträger, 30 Stunden, wenn Sie nur hauswirtschaftliche Unterstützung anbieten. Für bestimmte Berufe, etwa mit Pflegeausbildung, gelten Alternativen.
  2. Fachliche Begleitung: eine Fachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung, zum Beispiel aus der Pflege, begleitet Ihr Angebot fachlich. Alternativ unterstützen die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz. Die Zusammenarbeit halten Sie schriftlich fest.
  3. Leistungskonzept: wer Sie sind, für wen Sie da sind, was Sie leisten, zu welchem Preis, wie Sie Qualität sichern und wer Sie bei Urlaub und Krankheit vertritt. Laut Leitfaden der Regionalbüros soll es ein bis zwei Seiten nicht übersteigen.
  4. Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden, die bei Ihrer Tätigkeit entstehen können.
  5. Behördliches Führungszeugnis für alle Personen, die Leistungen erbringen.
  6. Gewerbeanmeldung: Sie muss vom Gewerbeamt bestätigt sein, bevor Sie den Antrag hochladen.

Antrag und zuständige Stelle

Zuständig ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem oder der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Den Antrag stellen Sie elektronisch über die Landesplattform PfAD.uia. Einige Anerkennungsstellen erheben Gebühren. Nach der Anerkennung erscheint Ihr Angebot in einem öffentlichen Verzeichnis, in dem Pflegebedürftige und Angehörige suchen.

Pflichten nach der Anerkennung

  • Jahresbericht bis zum 31. März für das Vorjahr
  • Änderungen (Preis, Personal, Konzept, Einsatzgebiet) zeitnah im Portal melden
  • Leistungen nachvollziehbar dokumentieren, damit die Abrechnung mit der Pflegekasse funktioniert
Schritt für Schritt

Den ganzen Weg als Fahrplan

Der Gründungsfahrplan Alltagsbegleitung NRW führt Sie in sieben Phasen durch Qualifikation, fachliche Begleitung, Konzept und Antrag, mit Aufgabenlisten, Fundstellen in der Verordnung und Checkliste aller Nachweise. Das Gründerpaket enthält zusätzlich 20 Vorlagen und einen Generator, der Ihre Unterlagen aus Ihren Angaben erstellt.

Formales

Gewerbe, Steuern und Versicherung: was ist zu erledigen?

  • Gewerbe anmelden: Selbstständige Alltagsbegleitung ist in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit, keine freiberufliche. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt Ihrer Stadt.
  • Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung füllen Sie über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
  • Umsatzsteuer: Leistungen anerkannter Angebote können nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein. Nach Praxiserfahrung geht diese Befreiung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) vor. Die Einordnung bestätigt Ihnen das Finanzamt.
  • Versicherung: Betriebshaftpflicht ist Pflicht für die Anerkennung. Wenn Sie Kunden im eigenen Auto mitnehmen, klären Sie vorher mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob diese Fahrten abgedeckt sind.
  • Mitarbeitende: Wer Personal einstellt, darf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (seit 1. Januar 2026) nicht unterschreiten.
Kalkulation

Welchen Stundensatz kann ich als Alltagsbegleiter verlangen?

Die Vergütung muss nach § 7 Abs. 6 AnFöVO angemessen sein und darf die Preise vergleichbarer Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Eine feste Euro-Grenze steht nicht im Verordnungstext. Die Anerkennungsstellen in NRW geben für Einzelleistungen eine Obergrenze von 39,50 € pro Stunde vor, zuzüglich angemessener Fahrtkosten. Für Gruppenangebote gelten höchstens 22 € pro Stunde beziehungsweise 108 € pro Tag. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Anerkennungsstelle.

Wichtig für die Kalkulation:

  • Anfahrtszeiten sind keine Leistungsstunden. Abrechnen dürfen Sie nur die Fahrtkosten.
  • Alle Nebenkosten müssen im Stundensatz enthalten sein. Zusätzliche Verwaltungs- oder Investitionskosten dürfen Sie nicht extra berechnen.
  • Urlaub, Krankheit, Terminabsagen und Büroarbeit bringen keinen Umsatz. Ihr Satz muss diese Zeiten mittragen.

Was der Entlastungsbetrag in Stunden bedeutet

131 € ÷ 39,50 € ≈ 3,3 Stunden pro Monat

Ein Kunde, der nur den Entlastungsbetrag einsetzt, kann also gut drei Stunden im Monat bei Ihnen buchen. Für 100 bezahlte Stunden im Monat bräuchten Sie rund 30 solcher Kunden. Das zeigt, warum Umwandlung und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 und Selbstzahler für Ihre Auslastung so wichtig sind.

Rechenbeispiel Umsatz

100 Leistungsstunden × 39,50 € = 3.950 € Umsatz im Monat. Davon gehen noch Fahrzeug, Versicherungen, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Steuern und gegebenenfalls Personal ab. Was am Ende für Sie übrig bleibt, zeigt erst ein Finanzplan mit Ihren eigenen Zahlen.

Vertrieb

Wie finde ich als Alltagsbegleiter die ersten Kunden?

Alltagsbegleitung ist ein Vertrauensgeschäft und fast immer lokal. Am besten funktionieren Wege, auf denen Sie Menschen genau dann erreichen, wenn der Bedarf entsteht.

  • Öffentliches Angebotsverzeichnis: Nach der Anerkennung werden Sie gelistet. Eine verständliche Beschreibung mit Einsatzgebiet und Preis ist hier Ihr wichtigstes Aushängeschild.
  • Pflegeberatung und Pflegestützpunkte: Dort fragen Angehörige zuerst nach Entlastung.
  • Arztpraxen, Apotheken und Stadtteilzentren: Flyer und persönliche Vorstellung beim Praxisteam.
  • Sanitätshäuser: Wer einen Rollator oder ein Pflegebett bestellt, braucht oft auch Unterstützung im Alltag.
  • Mobile Fußpflege und mobile Friseure: Sie sind regelmäßig bei Senioren zu Hause, genießen deren Vertrauen und sehen, wo Hilfe fehlt. Eine Empfehlung von ihnen wiegt schwer.
  • Erwachsene Kinder: Sie suchen online nach Hilfe in der Nähe der Eltern. Dafür brauchen Sie eine Website und ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil.
  • Lokalpresse: Ein Bericht über Ihr neues Angebot im Wochenblatt schafft schnell Vertrauen.

Planen Sie Kundengewinnung als Daueraufgabe. Kunden ziehen ins Pflegeheim oder versterben, und ohne laufende Nachfrage entstehen schnell Lücken in der Auslastung.

Aus der Praxis

Die sieben häufigsten Fehler bei der Gründung

  1. Werbung vor der Anerkennung. Ohne Anerkennung können Kunden den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Wer das erst im Erstgespräch merkt, verliert Kunden und Vertrauen.
  2. Zu knapp kalkuliert. Fahrzeiten, Ausfälle und Büroarbeit werden vergessen, die Obergrenze lässt wenig Spielraum nach oben.
  3. Zahlungsverzug unterschätzt. Wenn Pflegekassen erst nach Monaten zahlen, brauchen Sie Rücklagen für die Anlaufzeit.
  4. Leistungen nicht abgegrenzt. Wer sich zu pflegerischen Handgriffen überreden lässt, riskiert Haftung und Anerkennung.
  5. Lückenhafte Dokumentation. Ohne saubere Leistungsnachweise scheitert die Abrechnung mit der Kasse.
  6. Keine Vertretung geregelt. Für Urlaub und Krankheit brauchen Sie eine Lösung, die Sie auch im Konzept beschreiben.
  7. Fehlende Abgrenzung im Kopf. Sie kommen Ihren Kunden sehr nah. Klare Absprachen schützen vor unbezahlter Mehrarbeit und emotionaler Überlastung.
Zeitplan

Wie lange dauert die Gründung einer Alltagsbegleitung?

Das hängt vor allem davon ab, wann Ihre Basisqualifikation abgeschlossen ist und wie schnell Ihre Anerkennungsstelle arbeitet. Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einer Gründung in NRW, die ich von Anfang an begleitet habe, vergingen rund zwei Monate von der Idee bis zum operativen Start. Der Anerkennungsbescheid kam innerhalb einer Woche nach Antragstellung, nach rund vier Monaten bestanden gut 25 Kundenverträge.

Das ist ein Einzelfall und keine Zusage. Er zeigt aber, dass ein vollständiger und stimmiger Antrag viel Zeit spart. Den Verlauf können Sie im Referenzbeispiel als PDF nachlesen.

Förderung

Wie kann ich die Gründung finanzieren?

  • Gründungszuschuss: Wer Arbeitslosengeld I bezieht und hauptberuflich gründet, kann ihn bei der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Es ist eine Ermessensleistung. Details stehen auf der Seite AVGS-Gründungscoaching.
  • AVGS-Gründungscoaching: Wer arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist, kann sich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auf die Gründung vorbereiten lassen. Bei bewilligtem Gutschein ist das Coaching kostenfrei. Dabei entstehen Businessplan und Finanzplanung für den Antrag auf Gründungszuschuss.
  • BAFA-Förderung: Ist Ihr Unternehmen bereits angemeldet, kann Beratung im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden. Die Entscheidung trifft allein das BAFA.

Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Kennenlerngespräch. Mehr zur allgemeinen Gründungsberatung finden Sie unter Gründungsberatung.

Ausblick

Pflegereform: was sich ab 2027 ändern kann

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 5. November 2026 in erster Lesung beraten; geplant ist ein Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Danach soll der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Was das für Pflegegrad 1 und für die Abrechnung anerkannter Angebote genau bedeutet, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Stand: Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen. Für Ihre Planung gilt bis auf Weiteres das geltende Recht. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald die Regelung feststeht.

Und in anderen Bundesländern?

Entlastungsbetrag und Umwandlung sind im SGB XI bundesweit geregelt. Die Anerkennung, die Qualifikation und die Preisvorgaben bestimmt dagegen jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung. Dieser Leitfaden gilt deshalb für Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht mit den Regeln je Land und Leitfäden für weitere Bundesländer finden Sie unter Alltagsbegleitung gründen.

Häufige Fragen

Selbstständig als Alltagsbegleiter: Fragen und Antworten

Was kostet es, sich als Alltagsbegleiter selbstständig zu machen?

Die Startkosten sind überschaubar. Typische Posten sind die Basisqualifikation (ein Bildungsträger bot zum Beispiel 40 Unterrichtseinheiten für 319,20 € an), die Betriebshaftpflicht (im Referenzfall rund 15 € im Monat), das Führungszeugnis, die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls Gebühren der Anerkennungsstelle. Dazu kommen Fahrzeug, Telefon, Flyer und Rücklagen für die Zeit, bis die ersten Zahlungen eingehen.

Wie viel verdient ein selbstständiger Alltagsbegleiter?

Das hängt von Stundensatz und Auslastung ab. Bei der Obergrenze von 39,50 € pro Stunde ergeben 100 Leistungsstunden im Monat 3.950 € Umsatz. Davon gehen noch Kosten, Versicherungen, Vorsorge und Steuern ab. Fahrzeiten zählen nicht als Leistungsstunden.

Kann ich mich nebenberuflich als Alltagsbegleiter selbstständig machen?

Ja, ein Gewerbe kann auch im Nebenerwerb angemeldet werden. Für die Anerkennung müssen Sie aber ein verlässliches Angebot beschreiben, einschließlich einer Regelung für Urlaub und Krankheit. Der Gründungszuschuss setzt dagegen eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus.

Wie lange dauert die Anerkennung in NRW?

Das ist je nach Kreis oder Stadt unterschiedlich. Im Referenzfall kam der Anerkennungsbescheid innerhalb einer Woche nach Antragstellung. Voraussetzung dafür ist ein vollständiger Antrag mit allen Nachweisen.

Darf ich als Alltagsbegleiter pflegen?

Nein. Grundpflege und Behandlungspflege gehören nicht zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Erlaubt sind Betreuung, Begleitung, Entlastung der Angehörigen und, je nach Anerkennung, hauswirtschaftliche Unterstützung.

Brauchen meine Kunden einen Pflegegrad?

Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja: Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1, die Umwandlung und die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Kunden ohne Pflegegrad können Ihre Leistungen privat bezahlen.

Wie hoch darf mein Stundensatz in NRW sein?

Die Anerkennungsstellen in NRW geben für Einzelleistungen eine Obergrenze von 39,50 € pro Stunde vor, zuzüglich angemessener Fahrtkosten. Für Gruppenangebote gelten höchstens 22 € pro Stunde beziehungsweise 108 € pro Tag. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Anerkennungsstelle.

Gilt dieser Leitfaden auch für andere Bundesländer?

Nur teilweise. Entlastungsbetrag und Umwandlung gelten bundesweit. Anerkennung, Qualifikation und Preisvorgaben regelt jedes Bundesland selbst. Dieser Leitfaden beschreibt die Regeln in Nordrhein-Westfalen. Die Regeln je Land und Leitfäden für weitere Bundesländer finden Sie in unserer Länderübersicht.

Nächster Schritt

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Oliver Holz

Über den Autor: Oliver Holz

Gründungsberater in Hilden, beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet und als Coach für AVGS-Gründungscoaching zugelassen (über FounderFox). Er hat selbst die Qualifizierung zum Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI für NRW bei der Online Pflege Akademie absolviert und die Gründung eines anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag in NRW von der Idee bis zum laufenden Betrieb begleitet. Aus dieser Erfahrung sind der Fahrplan und die Vorlagen entstanden.

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