Alltagsbegleitung gründen in NRW
Fahrplan, Checklisten und Vorlagen für Ihr anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag in Nordrhein-Westfalen, abgestimmt auf die AnFöVO NRW. Digital, sofort nach Zahlung nutzbar.
In Nordrhein-Westfalen regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW), wann ein Angebot anerkannt wird. Einzelpersonen werden anerkannt. Sie brauchen eine Basisqualifikation, eine fachliche Begleitung, ein Leistungskonzept, eine Betriebshaftpflicht, ein Führungszeugnis und eine Gewerbeanmeldung. Den Antrag stellen Sie elektronisch bei Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Alles im Detail erklärt der Ratgeber für NRW.
Die wichtigsten Regeln in NRW (Stand Oktober 2026)
Drei Wege, Alltagsbegleitung in NRW zu gründen
Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Die Unterlagen beruhen auf dem Verordnungstext und auf Praxiserfahrung aus einer realen Gründung in NRW.
Gründungsfahrplan Alltagsbegleitung NRW
Enthalten:
- Fahrplan in sieben Phasen mit Aufgabenlisten
- Checkliste Unterlagen und Nachweise
- Rahmeninformationen zu Recht, Steuern und Versicherung
- Word und PDF zum Herunterladen
Gründerpaket Alltagsbegleitung NRW
Enthält den Gründungsfahrplan, zusätzlich:
- Gründer-Generator: Dokumente aus Ihren Angaben erzeugen (Word und Excel)
- Vorlagenmappe mit 20 Vorlagen: Konzepte, Datenschutz, Formulare, Vertrags- und Preismuster
- Finanzplan und Businessplan-Gliederung
- Anpassungsleitfaden mit Intake-Bogen
Gründung mit Begleitung
Zwei Bausteine:
- Gründerpaket (720 €), online bestellbar
- Persönliches Einzelcoaching mit 6, 12 oder 20 Stunden
- Gemeinsam: Zeitplan, Konzept, Preis und Unterlagen, Durchsicht des Antrags
- Coaching-Teil kann gefördert werden: vor der Gründung über AVGS, nach der Gewerbeanmeldung über das BAFA (Entscheidung bei der zuständigen Stelle)
Gründung in NRW in sieben Phasen
Der Gründungsfahrplan führt Sie durch diese Phasen, jeweils mit Aufgabenlisten, Fundstellen in der AnFöVO und Hinweisen auf typische Stolpersteine.
Orientieren
Angebotsart, Zielgruppe und Einsatzgebiet klären, Wettbewerb und persönlichen Rahmen prüfen.
Qualifizieren
Basisqualifikation (in der Regel mindestens 40 Unterrichtsstunden) planen und nachweisen.
Fachliche Begleitung sichern
Fachkraft oder Regionalbüro einbinden und die Zusammenarbeit schriftlich festhalten.
Unternehmen aufstellen
Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Betriebshaftpflicht, Führungszeugnis, Absicherung und Konto.
Konzept und Preis
Leistungskonzept und Stundensatz ausarbeiten, Preisverzeichnis und Datenschutzunterlagen vorbereiten.
Antrag stellen
Unterlagen vollständig und stimmig zusammenstellen und elektronisch über PfAD.uia einreichen.
Starten und sauber arbeiten
Erste Kunden, Dokumentation, Abrechnung und laufende Pflichten wie der Jahresbericht bis 31. März.
Alltagsbegleitung gründen in NRW: Fragen und Antworten
Wie gründe ich eine Alltagsbegleitung in NRW?
Sie brauchen ein nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW) anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Der Weg lässt sich in sieben Phasen gliedern: Orientieren, Qualifizieren, fachliche Begleitung sichern, Unternehmen aufstellen, Konzept und Preis ausarbeiten, Antrag stellen und sauber starten. Genau diese Phasen mit Aufgabenlisten zum Abhaken enthält der Gründungsfahrplan.
Brauche ich eine Ausbildung, um in NRW Alltagsbegleitung anzubieten?
Nach dem Stand unserer Recherche (Oktober 2026) brauchen Anbieter ohne Pflegeausbildung eine Basisqualifikation von in der Regel mindestens 40 Unterrichtsstunden, 30 Stunden, wenn Sie nur hauswirtschaftliche Unterstützung anbieten. Für bestimmte Berufe gelten Alternativen. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle.
Wer erkennt mein Angebot in NRW an?
Zuständig ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem oder der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Den Antrag stellen Sie elektronisch über die Landesplattform PfAD.uia. Über die Anerkennung entscheidet allein die Behörde. Welche Stelle für Ihren Ort zuständig ist, zeigt unsere Suche Anerkennungsstelle finden.
Wie hoch darf mein Stundensatz in NRW sein?
Die Anerkennungsstellen in NRW geben für Einzelleistungen eine Obergrenze von 39,50 € pro Stunde vor, zuzüglich angemessener Fahrtkosten. Für Gruppenangebote gelten höchstens 22 € pro Stunde beziehungsweise 108 € pro Tag. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Anerkennungsstelle.
Was ist der Unterschied zwischen Gründungsfahrplan und Gründerpaket?
Der Gründungsfahrplan (199 €) ist der strukturierte Weg mit Checkliste und Rahmeninformationen. Das Gründerpaket (720 €) enthält zusätzlich den Gründer-Generator, der aus Ihren Angaben personalisierte Dokumente erzeugt, und die komplette Vorlagenmappe (20 Vorlagen) mit Konzepten, Datenschutzunterlagen, Formularen, Vertrags- und Preismustern sowie dem Finanzplan.
Weitere Fragen zu Bestellung, Widerruf, Coaching und Förderung beantwortet die Seite Alltagsbegleitung gründen.
Lieber erst sprechen?
In einem Gespräch klären wir, welches Paket zu Ihrer Situation passt, oder ob eine persönliche Begleitung sinnvoller ist.