Anerkennungsstelle für Alltagsbegleitung in NRW finden
Geben Sie den Ort ein, in dem Ihr Angebot seinen Sitz haben soll. Sie sehen, welcher Kreis oder welche kreisfreie Stadt Ihr Angebot anerkennt und welches Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz für Ihre Region da ist.
Wo soll Ihr Angebot seinen Sitz haben?
Zuständig ist in NRW der Kreis oder die kreisfreie Stadt am Sitz des Anbieters (§ 16 AnFöVO). Die Postleitzahl hilft dabei nicht immer, weil sie nicht an Kreisgrenzen endet. Deshalb suchen Sie hier nach Stadt oder Gemeinde.
Ortsteil? Geben Sie die Stadt oder Gemeinde ein, zu der er gehört, zum Beispiel Düsseldorf statt Benrath.
Nach der Suche: drei Schritte bis zum Antrag
- Bei der Anerkennungsstelle nach den Unterlagen und der Gebühr fragen. Den Antrag selbst stellen Sie elektronisch über die Landesplattform PfAD.uia (§ 19 AnFöVO).
- Schulung planen: mindestens 40 Unterrichtsstunden, bei rein hauswirtschaftlicher Unterstützung 30 (§ 8 AnFöVO).
- Konzept, Preise und Nachweise vorbereiten. Dafür gibt es Fahrplan und Gründerpaket für NRW.
Woher die Angaben stammen
Zuständige Stellen: Broschüre „Den Alltag gemeinsam meistern“, Kapitel 6.2, herausgegeben von MAGS NRW, AOK Rheinland/Hamburg, vdek und der Fach- und Koordinierungsstelle der Regionalbüros (KDA), abgerufen am 04.11.2026. Zuständigkeit: § 16 AnFöVO in der Fassung vom 19.02.2026. Zuordnung der Gemeinden: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts. Regionen der Regionalbüros: Übersicht der Fach- und Koordinierungsstelle.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie vor dem Antrag auf der Website Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, ob Ansprechpartner und Formular noch aktuell sind. Anerkannte Angebote für Pflegebedürftige finden Sie im Angebotsfinder NRW.