Als Alltagsbegleiter selbstständig machen: der Leitfaden für Sachsen
Wer gründen kann, Antrag beim KSV, Entlastungsbetrag, Preisobergrenzen, Kundengewinnung und Förderung. Mit Zahlen und Quellen für Sachsen.
In Sachsen können Sie ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nicht allein betreiben: Im Angebot müssen mindestens eine Fachkraft und eine helfende Person tätig sein. Sie selbst können die Fachkraft sein und zum Beispiel eine helfende Person auf Minijob-Basis beschäftigen. Rechtsgrundlage ist die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO). Den Antrag schicken Sie im Original per Post an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV); die Anerkennung ist unbefristet. Seit 1. Januar 2025 gelten Preisobergrenzen von 42,45 € je Stunde für Betreuung und 38,11 € für haushaltsnahe Dienstleistungen; eine Anhebung zum 1. Januar 2027 ist angekündigt.
Endpreise, Einmalzahlung, Zugangscode sofort per E-Mail. Was ist der Unterschied?
Die wichtigsten Zahlen (Stand Oktober 2026)
Was macht ein Alltagsbegleiter, und was nicht?
Ein Alltagsbegleiter unterstützt pflegebedürftige Menschen zu Hause bei allem, was nicht Pflege ist: Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen und Einkäufen, Vorlesen, Gedächtnistraining, Tagesstruktur geben und, je nach Anerkennung, Hilfe im Haushalt. Gleichzeitig entlastet er pflegende Angehörige, die Beruf und Pflege vereinbaren müssen.
Rechtlich heißt das Ganze „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a SGB XI. Der Begriff „Alltagsbegleiter“ ist nicht geschützt. Entscheidend ist etwas anderes: Anerkannt wird nicht die Person, sondern das Angebot. Erst ein anerkanntes Angebot kann über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Klare Grenze zur Pflege
- Erlaubt: Betreuung, Begleitung, Aktivierung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Unterstützung, soweit Ihr Angebot dafür anerkannt ist.
- Nicht erlaubt: Grundpflege (zum Beispiel Waschen oder Hilfe beim Toilettengang) und Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamente geben oder Verbände wechseln). Das bleibt Aufgabe von Angehörigen oder Pflegediensten.
Lohnt sich die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter?
Der Bedarf ist groß und wächst. Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Knapp neun von zehn, also rund 4,9 Millionen, wurden zu Hause versorgt (Destatis, Pressemitteilung vom 18.12.2024). Jede dieser Personen hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag, der nur für anerkannte Angebote eingesetzt werden kann.
Ihre Kunden sind deshalb nicht nur die Pflegebedürftigen selbst. Oft entscheiden die erwachsenen Kinder, die in einer anderen Stadt wohnen und eine verlässliche Person vor Ort suchen. Dazu kommen Selbstzahler ohne Pflegegrad, die sich Begleitung und Unterstützung leisten möchten.
Ob sich die Gründung für Sie rechnet, hängt vor allem an zwei Dingen: genug Kunden in Ihrem Einsatzgebiet und einer realistischen Kalkulation. Beides schauen wir uns unten im Abschnitt Stundensatz und Umsatz genauer an.
Wer bezahlt die Alltagsbegleitung?
Die meisten Kunden bezahlen Sie zumindest teilweise mit Leistungen der Pflegeversicherung. Für Entlastungsbetrag und Umwandlung muss Ihr Angebot nach Landesrecht anerkannt sein. Diese Budgets sind bundesweit gleich.
| Budget | Höhe | Wer hat Anspruch? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr) | Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) |
| Umwandlung | bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistung | ab Pflegegrad 2, soweit die Sachleistung nicht ausgeschöpft wird (§ 45a Abs. 4 SGB XI) |
| Verhinderungspflege, auch stundenweise | aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € im Jahr | ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson verhindert ist (§ 39, § 42a SGB XI) |
| Privatzahlung | frei vereinbart | alle Kunden, auch ohne Pflegegrad, und für Stunden über das Budget hinaus |
Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich, zum Beispiel wenn Angehörige einen Termin haben. Den Jahresbetrag teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege; was im Einzelfall erstattet wird, klärt Ihr Kunde mit seiner Pflegekasse. Nach Praxiserfahrung rechnen Sie Verhinderungspflege auf einem eigenen Beleg ab, weil die Kasse sie als eigene Leistung bucht.
Nicht verbrauchte Beträge aus dem Entlastungsbetrag verfallen nicht sofort, sondern können in einen späteren Zeitraum übertragen werden. Für Ihre Planung heißt das: Manche Kunden haben ein angespartes Budget, mit dem sie anfangs mehr Stunden buchen.
Abgerechnet wird je nach Absprache direkt mit der Pflegekasse (mit Abtretungserklärung des Kunden) oder mit dem Kunden, der sich das Geld erstatten lässt. Für die direkte Abrechnung brauchen Sie ein Institutionskennzeichen. Rechnen Sie dabei mit Wartezeiten: Kostenträger zahlen nach Praxiserfahrung teils erst nach drei bis sechs Monaten.
Welche Voraussetzungen gelten in Sachsen?
In Sachsen regelt die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO), wann ein Angebot anerkannt wird.
Wer in Sachsen gründen kann
Sie gründen einen kleinen Betrieb: als Einzelunternehmen mit mindestens einer weiteren Person oder als Gesellschaft. Weil mindestens zwei Personen tätig sind, sind Sie in der Regel Arbeitgeber. Der KSV erkennt Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag an (§ 3 SächsPflUVO); die fachliche Pflegebegleitung ist Pflegefachberufen vorbehalten.
Was Sie für die Anerkennung brauchen
- Verantwortliche Fachkraft: zum Beispiel Pflegefachkraft, Altenpflege, Erziehung, Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege oder Sozialarbeit. Sie kann Inhaberin oder Inhaber sein, angestellt, geringfügig beschäftigt oder ehrenamtlich tätig. Bei Entlastung im Alltag kommen nach Rücksprache mit dem KSV auch Hauswirtschaft und vergleichbare Abschlüsse in Frage, dann mit 40-stündiger Basisschulung.
- Helfende Person: Basisschulung von mindestens 40 Unterrichtseinheiten vor Tätigkeitsbeginn oder eine vergleichbare Qualifikation. Nachbarschaftshelferkurse und Online-Pflegekurse werden in der Regel nicht anerkannt.
- Unternehmensnachweis: Gewerbeanmeldung, Nachweis als Freiberufler oder Registerauszug als Pflichtanlage.
- Institutionskennzeichen: beantragen Sie schon vor dem Antrag.
- Führungszeugnis: im Original für Inhaber bzw. Geschäftsführung und die verantwortliche Fachkraft, bei Betreuungs- und kombinierten Angeboten.
- Versicherungen: Nachweis der gewerblichen Haftpflichtversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung in Kopie.
Antrag und zuständige Stelle
Der Antrag geht vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original per Post an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV), Fachbereich 2. Das Institutionskennzeichen beantragen Sie schon vorher. Gebühr und Bearbeitungsdauer nennen die Unterlagen nicht; fragen Sie beim KSV nach. Beratung bietet die Fachservicestelle Sachsen. Die Anerkennung ist unbefristet, Ihr Angebot wird mit Entgelten im Pflege-Netz Sachsen veröffentlicht.
Pflichten nach der Anerkennung
- Tätigkeitsbericht bis 31. Januar für das Vorjahr an den KSV (§ 13 Abs. 2)
- Änderungen, zum Beispiel bei Preisen, unverzüglich melden (§ 13 Abs. 1)
- Dienstberatungen, Fallbesprechungen und Supervision durch die Fachkraft mindestens alle zwei Monate
- Fortbildung für Helfende mindestens 6 Unterrichtseinheiten jährlich; Erste-Hilfe-Auffrischung mindestens alle zwei Jahre
- Preisobergrenzen einhalten; die angekündigte Anpassung zum 01.01.2027 beachten
Den ganzen Weg als Fahrplan
Der Gründungsfahrplan Alltagsbegleitung Sachsen führt Sie in sieben Phasen durch Qualifikation, Konzept, Preis und Antrag, mit Aufgabenlisten, Fundstellen und Checkliste aller Nachweise. Das Gründerpaket enthält zusätzlich die Vorlagenmappe und einen Generator, der Ihre Unterlagen aus Ihren Angaben erstellt. Beide bestellen Sie online: Gründungsfahrplan bestellen (199 €) oder Gründerpaket bestellen (720 €).
Gewerbe, Steuern und Versicherung: was ist zu erledigen?
- Gewerbe und Rechtsform: Den Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit legen Sie dem Antrag bei: Gewerbeanmeldung, Nachweis als Freiberufler, Gesellschaftsvertrag oder Registerauszug.
- Finanzamt: Nach der Anmeldung füllen Sie über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
- Umsatzsteuer: Leistungen anerkannter Angebote können nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein. Nach Praxiserfahrung geht diese Befreiung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) vor. Die Einordnung bestätigt Ihnen das Finanzamt.
- Versicherung: Zum Antrag gehören Nachweise der gewerblichen Haftpflichtversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Sie Kunden im eigenen Auto mitnehmen, klären Sie vorher mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob diese Fahrten abgedeckt sind.
- Mitarbeitende: Wer Personal einstellt, darf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (seit 1. Januar 2026) nicht unterschreiten. In Sachsen gehört Personal zum Modell; planen Sie Lohnkosten, Anmeldung zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft von Anfang an ein.
Welchen Stundensatz kann ich als Alltagsbegleiter in Sachsen verlangen?
Seit 1. Januar 2025 gelten je Leistungsstunde (60 Minuten) Preisobergrenzen von 42,45 € für Betreuungs- und kombinierte Angebote, 38,11 € für haushaltsnahe Serviceangebote und 27,59 € je Person in Gruppen. Alle Nebenkosten und Anfahrtszeiten sind darin enthalten. Eine Anhebung zum 1. Januar 2027 ist angekündigt. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Anerkennungsstelle.
Wichtig für die Kalkulation:
- Für die Anfahrt zum Haushalt dürfen Sie zusätzlich höchstens 0,35 € je Kilometer berechnen, nach wirtschaftlicher Tourenplanung. Fahrt-, Beratungs- und Dokumentationszeiten dürfen nicht zusätzlich berechnet werden.
- Planen Sie alle Nebenkosten in den Stundensatz ein.
- Urlaub, Krankheit, Terminabsagen und Büroarbeit bringen keinen Umsatz. Ihr Satz muss diese Zeiten mittragen.
Was der Entlastungsbetrag in Stunden bedeutet
131 € ÷ 42,45 € ≈ 3,1 Stunden pro Monat
Bei der Preisobergrenze für Betreuung von 42,45 € kann ein Kunde, der nur den Entlastungsbetrag einsetzt, rund 3,1 Stunden im Monat bei Ihnen buchen. Für 100 bezahlte Stunden im Monat bräuchten Sie rund 32 solcher Kunden. Das zeigt, warum Umwandlung und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 und Selbstzahler für Ihre Auslastung so wichtig sind.
Rechenbeispiel Umsatz
100 Leistungsstunden × 42,45 € = 4.245 € Umsatz im Monat. Davon gehen noch Fahrzeug, Versicherungen, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern ab. Bei einem Angebot mit Personal gehen davon zusätzlich Löhne und Lohnnebenkosten ab. Was am Ende für Sie übrig bleibt, zeigt erst ein Finanzplan mit Ihren eigenen Zahlen.
Wie finde ich als Alltagsbegleiter die ersten Kunden?
Alltagsbegleitung ist ein Vertrauensgeschäft und fast immer lokal. Am besten funktionieren Wege, auf denen Sie Menschen genau dann erreichen, wenn der Bedarf entsteht.
- Öffentliche Verzeichnisse: Nach der Anerkennung erscheint Ihr Angebot im Pflege-Netz Sachsen und in den Vergleichslisten der Pflegekassen. Eine verständliche Beschreibung mit Einsatzgebiet und Preis ist hier Ihr wichtigstes Aushängeschild.
- Pflegeberatung und Pflegestützpunkte: Dort fragen Angehörige zuerst nach Entlastung.
- Arztpraxen, Apotheken und Stadtteilzentren: Flyer und persönliche Vorstellung beim Praxisteam.
- Sanitätshäuser: Wer einen Rollator oder ein Pflegebett bestellt, braucht oft auch Unterstützung im Alltag.
- Mobile Fußpflege und mobile Friseure: Sie sind regelmäßig bei Senioren zu Hause, genießen deren Vertrauen und sehen, wo Hilfe fehlt. Eine Empfehlung von ihnen wiegt schwer.
- Erwachsene Kinder: Sie suchen online nach Hilfe in der Nähe der Eltern. Dafür brauchen Sie eine Website und ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil.
- Lokalpresse: Ein Bericht über Ihr neues Angebot im Wochenblatt schafft schnell Vertrauen.
Planen Sie Kundengewinnung als Daueraufgabe. Kunden ziehen ins Pflegeheim oder versterben, und ohne laufende Nachfrage entstehen schnell Lücken in der Auslastung.
Die sieben häufigsten Fehler bei der Gründung
- Werbung vor der Anerkennung. Ohne Anerkennung können Kunden den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Wer das erst im Erstgespräch merkt, verliert Kunden und Vertrauen.
- Zu knapp kalkuliert. Fahrzeiten, Ausfälle und Büroarbeit werden vergessen, die Obergrenze lässt wenig Spielraum nach oben.
- Zahlungsverzug unterschätzt. Wenn Pflegekassen erst nach Monaten zahlen, brauchen Sie Rücklagen für die Anlaufzeit.
- Leistungen nicht abgegrenzt. Wer sich zu pflegerischen Handgriffen überreden lässt, riskiert Haftung und Anerkennung.
- Lückenhafte Dokumentation. Ohne saubere Leistungsnachweise scheitert die Abrechnung mit der Kasse.
- Keine Vertretung geregelt. Für Urlaub und Krankheit brauchen Sie eine Lösung, die Sie auch im Konzept beschreiben.
- Fehlende Abgrenzung im Kopf. Sie kommen Ihren Kunden sehr nah. Klare Absprachen schützen vor unbezahlter Mehrarbeit und emotionaler Überlastung.
Wie lange dauert die Gründung einer Alltagsbegleitung?
Gebühr und Bearbeitungsdauer nennen die Unterlagen des KSV nicht. Fragen Sie dort nach dem üblichen Zeitraum. Planen Sie vorher Zeit ein, um die helfende Person zu finden, einzustellen und schulen zu lassen.
Zum Vergleich ein Beispiel aus der Praxis in Nordrhein-Westfalen: Bei einer Gründung, die ich von Anfang an begleitet habe, vergingen rund zwei Monate von der Idee bis zum operativen Start. Der Anerkennungsbescheid kam innerhalb einer Woche nach Antragstellung, nach rund vier Monaten bestanden gut 25 Kundenverträge. Das ist ein Einzelfall und keine Zusage, und Abläufe in Sachsen können abweichen. Er zeigt aber, dass ein vollständiger und stimmiger Antrag viel Zeit spart. Den Verlauf können Sie im Referenzbeispiel als PDF nachlesen.
Wie kann ich die Gründung finanzieren?
- Gründungszuschuss: Wer Arbeitslosengeld I bezieht und hauptberuflich gründet, kann ihn bei der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Es ist eine Ermessensleistung. Details stehen auf der Seite AVGS-Gründungscoaching.
- AVGS-Gründungscoaching: Wer arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist, kann sich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auf die Gründung vorbereiten lassen. Bei bewilligtem Gutschein ist das Coaching kostenfrei. Dabei entstehen Businessplan und Finanzplanung für den Antrag auf Gründungszuschuss.
- BAFA-Förderung: Ist Ihr Unternehmen bereits angemeldet, kann Beratung im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden. Die Entscheidung trifft allein das BAFA.
Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Kennenlerngespräch. Mehr zur allgemeinen Gründungsberatung finden Sie unter Gründungsberatung.
Pflegereform: was sich ab 2027 ändern kann
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 5. November 2026 in erster Lesung beraten; geplant ist ein Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Danach soll der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Was das für Pflegegrad 1 und für die Abrechnung anerkannter Angebote genau bedeutet, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Stand: Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen. Für Ihre Planung gilt bis auf Weiteres das geltende Recht. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald die Regelung feststeht.
Und in anderen Bundesländern?
Entlastungsbetrag und Umwandlung sind im SGB XI bundesweit geregelt. Die Anerkennung, die Qualifikation und die Preisvorgaben bestimmt dagegen jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung. Dieser Leitfaden gilt deshalb nur in Sachsen. Eine Übersicht mit den Regeln je Land finden Sie unter Alltagsbegleitung gründen in den Bundesländern, den Leitfaden für Nordrhein-Westfalen unter Als Alltagsbegleiter selbstständig machen in NRW.
Selbstständig als Alltagsbegleiter in Sachsen: Fragen und Antworten
Was kostet es, sich in Sachsen als Alltagsbegleiter selbstständig zu machen?
Zu den üblichen Gründungskosten kommen in Sachsen Personalkosten, weil mindestens zwei Personen tätig sind. Typische Posten sind die Basisschulung der helfenden Person, Führungszeugnisse, die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft, die Gewerbeanmeldung und eine mögliche Gebühr des KSV. Dazu kommen Löhne ab dem ersten Monat, Fahrzeug, Telefon, Flyer und Rücklagen für die Zeit, bis die ersten Zahlungen eingehen.
Wie viel verdient ein selbstständiger Alltagsbegleiter in Sachsen?
Das hängt von Stundensatz und Auslastung ab. Bei der Preisobergrenze für Betreuung von 42,45 € ergeben 100 Leistungsstunden im Monat 4.245 € Umsatz. Davon gehen noch Kosten, Versicherungen, Vorsorge und Steuern ab, bei einem Angebot mit Personal auch Löhne. Fahrzeiten zählen nicht als Leistungsstunden.
Kann ich mich nebenberuflich als Alltagsbegleiter selbstständig machen?
Sie können den Betrieb grundsätzlich auch neben einer anderen Tätigkeit führen. Für die Anerkennung müssen Sie aber ein regelmäßiges und verlässliches Angebot mit Fachkraft und helfender Person beschreiben, einschließlich einer Regelung für Urlaub und Krankheit. Der Gründungszuschuss setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus.
Wie lange dauert die Anerkennung in Sachsen?
Gebühr und Bearbeitungsdauer nennen die Unterlagen des KSV nicht; fragen Sie dort nach. Vorher brauchen Sie das Institutionskennzeichen und eine geschulte helfende Person.
Darf ich als Alltagsbegleiter pflegen?
Nein. Grundpflege und Behandlungspflege gehören nicht zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Erlaubt sind je nach Anerkennung Betreuung, Begleitung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Brauchen meine Kunden einen Pflegegrad?
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja: Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1, die Umwandlung und die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Kunden ohne Pflegegrad können Ihre Leistungen privat bezahlen.
Wie hoch darf mein Stundensatz in Sachsen sein?
Seit 1. Januar 2025 höchstens 42,45 € je Stunde für Betreuungs- und kombinierte Angebote, 38,11 € für haushaltsnahe Serviceangebote und 27,59 € je Person in Gruppen. Für die Anfahrt zusätzlich höchstens 0,35 € je Kilometer. Eine Anhebung zum 1. Januar 2027 ist angekündigt.
Gilt dieser Leitfaden auch für andere Bundesländer?
Nein. Entlastungsbetrag und Umwandlung gelten bundesweit, Anerkennung, Qualifikation und Preisvorgaben regelt aber jedes Bundesland selbst. Dieser Leitfaden beschreibt die Regeln in Sachsen. Die Regeln je Land zeigt unsere Länderübersicht.
Ihre Gründung vorbereiten
Gründungsfahrplan Alltagsbegleitung Sachsen
Sieben Phasen mit Aufgabenlisten, Checkliste aller Nachweise und Rahmeninformationen zu Recht, Steuern und Versicherung, abgestimmt auf Sachsen.
Jetzt bestellenGründerpaket Alltagsbegleitung Sachsen
Alles aus dem Fahrplan plus Vorlagenmappe und Generator für Konzept, Datenschutz, Verträge, Preise und Finanzplan.
Jetzt bestellenLieber mit persönlicher Begleitung? Das Einzelcoaching vereinbaren wir getrennt vom Gründerpaket. Wie es gefördert werden kann, steht unter Gründerpaket mit Begleitung.
Quellen
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des Sachleistungsbetrags
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO)
- KSV Sachsen: Unterstützungsangebote im Alltag
- Infoblatt Preisobergrenzen (01.02.2026)
- Statistisches Bundesamt: 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick nach Recherchestand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der aktuelle Gesetzes- und Verordnungstext und die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle.
Fragen zu Ihrer Gründung?
Im kostenlosen Kennenlerngespräch (30 Minuten) klären wir, wo Sie stehen und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

