Ratgeber für Gründerinnen und Gründer

Als Alltagsbegleiter selbstständig machen: der Leitfaden für Rheinland-Pfalz

Qualifikation, Antrag bei der ADD Trier, Entlastungsbetrag, Entgeltgrenzen, Kundengewinnung und Förderung. Mit Zahlen und Quellen für Rheinland-Pfalz.

Von Oliver Holz, Gründungsberater in Hilden · Stand: · Lesezeit rund 14 Minuten

Kurz gesagt

In Rheinland-Pfalz werden Einzelpersonen als Anbieter anerkannt, wenn sie Fachkraft sind oder eine Qualifizierung von mindestens 160 Unterrichtsstunden nach der Betreuungskräfte-Richtlinie nachweisen und mit einer Fachkraft kooperieren. Den Antrag stellen Sie bei der ADD Trier, Referat 24, die landesweit zuständig ist. Laut Serviceportal ist das Verfahren gebührenfrei, dauert bei vollständigen Unterlagen ein bis zwei Wochen und die Anerkennung ist unbefristet. Seit 1. März 2026 gelten Entgeltgrenzen von 45,88 € je Stunde für Betreuung und Alltagsbegleitung und 41,45 € für Entlastung bei der Haushaltsführung, dazu eine Hausbesuchspauschale von 8,89 €.

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Auf einen Blick

Die wichtigsten Zahlen (Stand Oktober 2026)

131 € pro MonatEntlastungsbetrag für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI)
bis zu 40 %der ambulanten Pflegesachleistung können ab Pflegegrad 2 für anerkannte Angebote umgewandelt werden (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
45,88 € pro StundeEntgeltgrenze für Betreuung und Alltagsbegleitung ab 01.03.2026; Haushaltsführung 41,45 €, Hausbesuchspauschale 8,89 €
Fachkraft oder 160 StundenQualifizierung nach der Betreuungskräfte-Richtlinie, dann mit Kooperationsvertrag und Supervision
ADD TrierAufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Referat 24, landesweit zuständig
4,9 Millionen Menschenwerden in Deutschland zu Hause gepflegt, das sind 86 % aller Pflegebedürftigen (Destatis, Ende 2023)
Grundlagen

Was macht ein Alltagsbegleiter, und was nicht?

Ein Alltagsbegleiter unterstützt pflegebedürftige Menschen zu Hause bei allem, was nicht Pflege ist: Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen und Einkäufen, Vorlesen, Gedächtnistraining, Tagesstruktur geben und, je nach Anerkennung, Hilfe im Haushalt. Gleichzeitig entlastet er pflegende Angehörige, die Beruf und Pflege vereinbaren müssen.

Rechtlich heißt das Ganze „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a SGB XI. Der Begriff „Alltagsbegleiter“ ist nicht geschützt. Entscheidend ist etwas anderes: Anerkannt wird nicht die Person, sondern das Angebot. Erst ein anerkanntes Angebot kann über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Klare Grenze zur Pflege

  • Erlaubt: Betreuung, Begleitung, Aktivierung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Unterstützung, soweit Ihr Angebot dafür anerkannt ist.
  • Nicht erlaubt: Grundpflege (zum Beispiel Waschen oder Hilfe beim Toilettengang) und Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamente geben oder Verbände wechseln). Das bleibt Aufgabe von Angehörigen oder Pflegediensten.
Markt

Lohnt sich die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter?

Der Bedarf ist groß und wächst. Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Knapp neun von zehn, also rund 4,9 Millionen, wurden zu Hause versorgt (Destatis, Pressemitteilung vom 18.12.2024). Jede dieser Personen hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag, der nur für anerkannte Angebote eingesetzt werden kann.

Ihre Kunden sind deshalb nicht nur die Pflegebedürftigen selbst. Oft entscheiden die erwachsenen Kinder, die in einer anderen Stadt wohnen und eine verlässliche Person vor Ort suchen. Dazu kommen Selbstzahler ohne Pflegegrad, die sich Begleitung und Unterstützung leisten möchten.

Ob sich die Gründung für Sie rechnet, hängt vor allem an zwei Dingen: genug Kunden in Ihrem Einsatzgebiet und einer realistischen Kalkulation. Beides schauen wir uns unten im Abschnitt Stundensatz und Umsatz genauer an.

Finanzierung durch die Pflegekasse

Wer bezahlt die Alltagsbegleitung?

Die meisten Kunden bezahlen Sie zumindest teilweise mit Leistungen der Pflegeversicherung. Für Entlastungsbetrag und Umwandlung muss Ihr Angebot nach Landesrecht anerkannt sein. Diese Budgets sind bundesweit gleich.

BudgetHöheWer hat Anspruch?
Entlastungsbetragbis zu 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr)Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI)
Umwandlungbis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungab Pflegegrad 2, soweit die Sachleistung nicht ausgeschöpft wird (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
Verhinderungspflege, auch stundenweiseaus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € im Jahrab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson verhindert ist (§ 39, § 42a SGB XI)
Privatzahlungfrei vereinbartalle Kunden, auch ohne Pflegegrad, und für Stunden über das Budget hinaus

Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich, zum Beispiel wenn Angehörige einen Termin haben. Den Jahresbetrag teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege; was im Einzelfall erstattet wird, klärt Ihr Kunde mit seiner Pflegekasse. Nach Praxiserfahrung rechnen Sie Verhinderungspflege auf einem eigenen Beleg ab, weil die Kasse sie als eigene Leistung bucht.

Nicht verbrauchte Beträge aus dem Entlastungsbetrag verfallen nicht sofort, sondern können in einen späteren Zeitraum übertragen werden. Für Ihre Planung heißt das: Manche Kunden haben ein angespartes Budget, mit dem sie anfangs mehr Stunden buchen.

Abgerechnet wird je nach Absprache direkt mit der Pflegekasse (mit Abtretungserklärung des Kunden) oder mit dem Kunden, der sich das Geld erstatten lässt. Für die direkte Abrechnung brauchen Sie ein Institutionskennzeichen. Rechnen Sie dabei mit Wartezeiten: Kostenträger zahlen nach Praxiserfahrung teils erst nach drei bis sechs Monaten.

Anerkennung

Welche Voraussetzungen gelten in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz regelt die Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag vom 12.07.2017, wann ein Angebot anerkannt wird. Für Einzelpersonen hat die ADD einen eigenen Leitfaden veröffentlicht.

Wer in Rheinland-Pfalz gründen kann

Als Einzelperson stellen Sie den Antrag für Einzelpersonen bei der ADD. Anerkannt werden zwei Schwerpunkte: Betreuung und Alltagsbegleitung sowie Entlastung bei der Haushaltsführung. Beide beschreiben Sie im Konzept getrennt und rechnen sie getrennt ab. Sie dürfen mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einem Haushalt leben.

Was Sie für die Anerkennung brauchen

  1. Qualifikation: ein Fachkraft-Abschluss, zum Beispiel Pflegefachkraft, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Sozialpädagogik oder Erziehung; für die Haushaltsführung auch Hauswirtschaft. Ohne Fachkraft-Abschluss mindestens 160 Unterrichtsstunden nach den Betreuungskräfte-Richtlinien (§ 53b SGB XI).
  2. Kooperation: Ohne Fachkraft-Abschluss brauchen Sie einen unterschriebenen Kooperationsvertrag mit einer Fachkraft, mit dokumentierter Supervision mindestens alle acht Wochen.
  3. Erste Hilfe: Nachweis höchstens zwei Jahre alt; nicht nötig bei Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflege.
  4. Führungszeugnis: höchstens drei Monate alt; es geht von der Meldebehörde direkt an die ADD Trier.
  5. Stellungnahme der Kommune: Ihr Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt nimmt zum Angebot Stellung; die Stellungnahme ist Anlage zum Antrag.
  6. Konzept: getrennt nach den beiden Schwerpunkten, mit Leistungen, Preisen, Verfügbarkeit und Vertretung.

Antrag und zuständige Stelle

Den Antrag auf Anerkennung als Einzelperson stellen Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat 24. Vorab berät die Servicestelle für Angebote zur Unterstützung im Alltag beim LSJV. Laut Serviceportal Rheinland-Pfalz werden keine Gebühren erhoben, die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen ein bis zwei Wochen und die Anerkennung ist unbefristet.

Pflichten nach der Anerkennung

  • Tätigkeitsbericht bis 30. April für das Vorjahr auf dem Formular der ADD
  • ohne Fachkraft-Abschluss: Supervision mindestens alle acht Wochen, dokumentiert
  • Konzeptänderungen vorher anzeigen oder neu beantragen
  • Entgeltgrenzen einhalten; Preisanpassungen bei der ADD beantragen
  • das Angebot regelmäßig, verlässlich und dauerhaft bereithalten
Schritt für Schritt

Den ganzen Weg als Fahrplan

Der Gründungsfahrplan Alltagsbegleitung Rheinland-Pfalz führt Sie in sieben Phasen durch Qualifikation, Konzept, Preis und Antrag, mit Aufgabenlisten, Fundstellen und Checkliste aller Nachweise. Das Gründerpaket enthält zusätzlich die Vorlagenmappe und einen Generator, der Ihre Unterlagen aus Ihren Angaben erstellt. Beide bestellen Sie online: Gründungsfahrplan bestellen (199 €) oder Gründerpaket bestellen (720 €).

Formales

Gewerbe, Steuern und Versicherung: was ist zu erledigen?

  • Gewerbe und Rechtsform: Ob Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit, klären Sie mit Gewerbeamt und Finanzamt. Der Leitfaden der ADD verlangt dafür keinen Nachweis.
  • Finanzamt: Nach der Anmeldung füllen Sie über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
  • Umsatzsteuer: Leistungen anerkannter Angebote können nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein. Nach Praxiserfahrung geht diese Befreiung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) vor. Die Einordnung bestätigt Ihnen das Finanzamt.
  • Versicherung: Der Leitfaden für Einzelpersonen verlangt keinen Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Sie ist trotzdem dringend zu empfehlen, denn Sie arbeiten in fremden Wohnungen. Wenn Sie Kunden im eigenen Auto mitnehmen, klären Sie vorher mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob diese Fahrten abgedeckt sind.
  • Mitarbeitende: Wer Personal einstellt, darf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (seit 1. Januar 2026) nicht unterschreiten.
Kalkulation

Welchen Stundensatz kann ich als Alltagsbegleiter in Rheinland-Pfalz verlangen?

Die ADD schreibt Entgeltgrenzen fort. Ab 1. März 2026 gelten 45,88 € je Stunde für Betreuung und Alltagsbegleitung und 41,45 € je Stunde für Entlastung bei der Haushaltsführung. Dazu kommt eine Hausbesuchspauschale von 8,89 € einmal je Besuch. Investitionskosten sind enthalten. Fahrzeit, Kilometer, Zuschläge und sonstige Pauschalen sind nicht zulässig, auch nicht privat. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Anerkennungsstelle.

Wichtig für die Kalkulation:

  • Neben dem Stundensatz ist nur die Hausbesuchspauschale von 8,89 € je Besuch zulässig; Kilometer und Fahrzeit dürfen Sie nicht berechnen.
  • Planen Sie alle Nebenkosten in den Stundensatz ein.
  • Urlaub, Krankheit, Terminabsagen und Büroarbeit bringen keinen Umsatz. Ihr Satz muss diese Zeiten mittragen.

Was der Entlastungsbetrag in Stunden bedeutet

131 € ÷ 45,88 € ≈ 2,9 Stunden pro Monat

Bei der Entgeltgrenze für Betreuung und Alltagsbegleitung von 45,88 € kann ein Kunde, der nur den Entlastungsbetrag einsetzt, rund 2,9 Stunden im Monat bei Ihnen buchen. Für 100 bezahlte Stunden im Monat bräuchten Sie rund 35 solcher Kunden. Das zeigt, warum Umwandlung und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 und Selbstzahler für Ihre Auslastung so wichtig sind.

Rechenbeispiel Umsatz

100 Leistungsstunden × 45,88 € = 4.588 € Umsatz im Monat. Davon gehen noch Fahrzeug, Versicherungen, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern ab. Was am Ende für Sie übrig bleibt, zeigt erst ein Finanzplan mit Ihren eigenen Zahlen.

Vertrieb

Wie finde ich als Alltagsbegleiter die ersten Kunden?

Alltagsbegleitung ist ein Vertrauensgeschäft und fast immer lokal. Am besten funktionieren Wege, auf denen Sie Menschen genau dann erreichen, wenn der Bedarf entsteht.

  • Öffentliche Verzeichnisse: Nach der Anerkennung erscheint Ihr Angebot im Sozialportal Rheinland-Pfalz und in den Suchportalen der Pflegekassen. Eine verständliche Beschreibung mit Einsatzgebiet und Preis ist hier Ihr wichtigstes Aushängeschild.
  • Pflegeberatung und Pflegestützpunkte: Dort fragen Angehörige zuerst nach Entlastung.
  • Arztpraxen, Apotheken und Stadtteilzentren: Flyer und persönliche Vorstellung beim Praxisteam.
  • Sanitätshäuser: Wer einen Rollator oder ein Pflegebett bestellt, braucht oft auch Unterstützung im Alltag.
  • Mobile Fußpflege und mobile Friseure: Sie sind regelmäßig bei Senioren zu Hause, genießen deren Vertrauen und sehen, wo Hilfe fehlt. Eine Empfehlung von ihnen wiegt schwer.
  • Erwachsene Kinder: Sie suchen online nach Hilfe in der Nähe der Eltern. Dafür brauchen Sie eine Website und ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil.
  • Lokalpresse: Ein Bericht über Ihr neues Angebot im Wochenblatt schafft schnell Vertrauen.

Planen Sie Kundengewinnung als Daueraufgabe. Kunden ziehen ins Pflegeheim oder versterben, und ohne laufende Nachfrage entstehen schnell Lücken in der Auslastung.

Aus der Praxis

Die sieben häufigsten Fehler bei der Gründung

  1. Werbung vor der Anerkennung. Ohne Anerkennung können Kunden den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Wer das erst im Erstgespräch merkt, verliert Kunden und Vertrauen.
  2. Zu knapp kalkuliert. Fahrzeiten, Ausfälle und Büroarbeit werden vergessen, die Obergrenze lässt wenig Spielraum nach oben.
  3. Zahlungsverzug unterschätzt. Wenn Pflegekassen erst nach Monaten zahlen, brauchen Sie Rücklagen für die Anlaufzeit.
  4. Leistungen nicht abgegrenzt. Wer sich zu pflegerischen Handgriffen überreden lässt, riskiert Haftung und Anerkennung.
  5. Lückenhafte Dokumentation. Ohne saubere Leistungsnachweise scheitert die Abrechnung mit der Kasse.
  6. Keine Vertretung geregelt. Für Urlaub und Krankheit brauchen Sie eine Lösung, die Sie auch im Konzept beschreiben.
  7. Fehlende Abgrenzung im Kopf. Sie kommen Ihren Kunden sehr nah. Klare Absprachen schützen vor unbezahlter Mehrarbeit und emotionaler Überlastung.
Zeitplan

Wie lange dauert die Gründung einer Alltagsbegleitung?

Laut Serviceportal dauert die Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen ein bis zwei Wochen. Das gilt erst ab Eingang aller Unterlagen. Qualifizierung, Kooperationsvertrag und Stellungnahme der Kommune brauchen vorher eigene Zeit; die 160-stündige Qualifizierung dauert meist mehrere Wochen bis Monate.

Zum Vergleich ein Beispiel aus der Praxis in Nordrhein-Westfalen: Bei einer Gründung, die ich von Anfang an begleitet habe, vergingen rund zwei Monate von der Idee bis zum operativen Start. Der Anerkennungsbescheid kam innerhalb einer Woche nach Antragstellung, nach rund vier Monaten bestanden gut 25 Kundenverträge. Das ist ein Einzelfall und keine Zusage, und Abläufe in Rheinland-Pfalz können abweichen. Er zeigt aber, dass ein vollständiger und stimmiger Antrag viel Zeit spart. Den Verlauf können Sie im Referenzbeispiel als PDF nachlesen.

Förderung

Wie kann ich die Gründung finanzieren?

  • Gründungszuschuss: Wer Arbeitslosengeld I bezieht und hauptberuflich gründet, kann ihn bei der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Es ist eine Ermessensleistung. Details stehen auf der Seite AVGS-Gründungscoaching.
  • AVGS-Gründungscoaching: Wer arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist, kann sich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auf die Gründung vorbereiten lassen. Bei bewilligtem Gutschein ist das Coaching kostenfrei. Dabei entstehen Businessplan und Finanzplanung für den Antrag auf Gründungszuschuss.
  • BAFA-Förderung: Ist Ihr Unternehmen bereits angemeldet, kann Beratung im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden. Die Entscheidung trifft allein das BAFA.

Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Kennenlerngespräch. Mehr zur allgemeinen Gründungsberatung finden Sie unter Gründungsberatung.

Ausblick

Pflegereform: was sich ab 2027 ändern kann

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 5. November 2026 in erster Lesung beraten; geplant ist ein Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Danach soll der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Was das für Pflegegrad 1 und für die Abrechnung anerkannter Angebote genau bedeutet, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Stand: Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen. Für Ihre Planung gilt bis auf Weiteres das geltende Recht. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald die Regelung feststeht.

Und in anderen Bundesländern?

Entlastungsbetrag und Umwandlung sind im SGB XI bundesweit geregelt. Die Anerkennung, die Qualifikation und die Preisvorgaben bestimmt dagegen jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung. Dieser Leitfaden gilt deshalb nur in Rheinland-Pfalz. Eine Übersicht mit den Regeln je Land finden Sie unter Alltagsbegleitung gründen in den Bundesländern, den Leitfaden für Nordrhein-Westfalen unter Als Alltagsbegleiter selbstständig machen in NRW.

Häufige Fragen

Selbstständig als Alltagsbegleiter in Rheinland-Pfalz: Fragen und Antworten

Was kostet es, sich in Rheinland-Pfalz als Alltagsbegleiter selbstständig zu machen?

Die Kosten hängen vor allem an Ihrer Qualifikation. Ohne Fachkraft-Abschluss ist die Qualifizierung von 160 Unterrichtsstunden der größte Posten; der Preis hängt vom Anbieter ab, oft ist ein Bildungsgutschein möglich. Dazu kommen gegebenenfalls das Honorar der Kooperations-Fachkraft, Erste Hilfe, Führungszeugnis und eine Haftpflichtversicherung (im Referenzfall aus NRW rund 15 € im Monat). Die Anerkennung selbst ist laut Serviceportal gebührenfrei.

Wie viel verdient ein selbstständiger Alltagsbegleiter in Rheinland-Pfalz?

Das hängt von Stundensatz und Auslastung ab. Bei der Entgeltgrenze für Betreuung und Alltagsbegleitung von 45,88 € ergeben 100 Leistungsstunden im Monat 4.588 € Umsatz. Davon gehen noch Kosten, Versicherungen, Vorsorge und Steuern ab. Fahrzeiten zählen nicht als Leistungsstunden.

Kann ich mich nebenberuflich als Alltagsbegleiter selbstständig machen?

Ja, ein Gewerbe kann auch im Nebenerwerb angemeldet werden. Für die Anerkennung müssen Sie aber ein verlässliches Angebot beschreiben, einschließlich einer Regelung für Urlaub und Krankheit. Der Gründungszuschuss setzt dagegen eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus.

Wie lange dauert die Anerkennung in Rheinland-Pfalz?

Laut Serviceportal Rheinland-Pfalz ein bis zwei Wochen ab Eingang aller Unterlagen. Davor liegen Qualifizierung, Kooperationsvertrag und die Stellungnahme Ihrer Kommune.

Darf ich als Alltagsbegleiter pflegen?

Nein. Grundpflege und Behandlungspflege gehören nicht zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Erlaubt sind je nach Anerkennung Betreuung, Begleitung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Unterstützung.

Brauchen meine Kunden einen Pflegegrad?

Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja: Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1, die Umwandlung und die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Kunden ohne Pflegegrad können Ihre Leistungen privat bezahlen.

Wie hoch darf mein Stundensatz in Rheinland-Pfalz sein?

Ab 1. März 2026 gelten 45,88 € je Stunde für Betreuung und Alltagsbegleitung und 41,45 € für Entlastung bei der Haushaltsführung, dazu eine Hausbesuchspauschale von 8,89 € je Besuch. Andere Pauschalen, Kilometer oder Fahrzeit sind nicht zulässig.

Gilt dieser Leitfaden auch für andere Bundesländer?

Nein. Entlastungsbetrag und Umwandlung gelten bundesweit, Anerkennung, Qualifikation und Preisvorgaben regelt aber jedes Bundesland selbst. Dieser Leitfaden beschreibt die Regeln in Rheinland-Pfalz. Die Regeln je Land zeigt unsere Länderübersicht.

Nächster Schritt

Ihre Gründung vorbereiten

Lieber mit persönlicher Begleitung? Das Einzelcoaching vereinbaren wir getrennt vom Gründerpaket. Wie es gefördert werden kann, steht unter Gründerpaket mit Begleitung.

Oliver Holz

Über den Autor: Oliver Holz

Gründungsberater in Hilden, beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet und als Coach für AVGS-Gründungscoaching zugelassen (über FounderFox). Er hat selbst die Qualifizierung zum Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI für NRW bei der Online Pflege Akademie absolviert und die Gründung eines anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag in NRW von der Idee bis zum laufenden Betrieb begleitet. Aus dieser Erfahrung sind der Fahrplan und die Vorlagen entstanden.

Beruflicher Werdegang · LinkedIn

Quellen

  1. § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des Sachleistungsbetrags
  2. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
  3. ADD: Leitfaden Anerkennung als Einzelperson (12/2025)
  4. ADD: Entgeltgrenzen ab 01.03.2026
  5. Statistisches Bundesamt: 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick nach Recherchestand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der aktuelle Gesetzes- und Verordnungstext und die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle.

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