Als Alltagsbegleiter selbstständig machen: der Leitfaden für Baden-Württemberg
Wer gründen kann, Anerkennung nach UstA-VO, Entlastungsbetrag, Preisbildung, Kundengewinnung und Förderung. Mit Quellen für Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg werden Einzelpersonen nicht als Anbieter anerkannt. Gewerblich gründen Sie ein Serviceangebot für haushaltsnahe Dienstleistungen mit beschäftigtem Personal und einer anleitenden Fachkraft (§ 6 Abs. 2 UstA-VO); seit 12.12.2024 sind auch Betreuungsgruppen mit beschäftigtem Personal möglich. Die Beschäftigten sollen mindestens 40 Unterrichtsstunden geschult sein. Zuständig ist der Stadt- oder Landkreis, in dem das Angebot erbracht wird. Eine feste Preisgrenze gibt es nicht. Die Anerkennung gilt unbefristet und wird jährlich bis 30. April bestätigt.
Endpreise, Einmalzahlung, Zugangscode sofort per E-Mail. Was ist der Unterschied?
Die wichtigsten Zahlen (Stand Oktober 2026)
Was macht ein Alltagsbegleiter, und was nicht?
Ein Alltagsbegleiter unterstützt pflegebedürftige Menschen zu Hause bei allem, was nicht Pflege ist: Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen und Einkäufen, Vorlesen, Gedächtnistraining, Tagesstruktur geben und, je nach Anerkennung, Hilfe im Haushalt. Gleichzeitig entlastet er pflegende Angehörige, die Beruf und Pflege vereinbaren müssen.
Rechtlich heißt das Ganze „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a SGB XI. Der Begriff „Alltagsbegleiter“ ist nicht geschützt. Entscheidend ist etwas anderes: Anerkannt wird nicht die Person, sondern das Angebot. Erst ein anerkanntes Angebot kann über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
In Baden-Württemberg ist der gewerbliche Weg das Serviceangebot für haushaltsnahe Dienstleistungen mit beschäftigtem Personal. Einzelbetreuung durch Beschäftigte sieht die Verordnung nicht ausdrücklich vor.
Klare Grenze zur Pflege
- Erlaubt: Betreuung, Begleitung, Aktivierung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Unterstützung, soweit Ihr Angebot dafür anerkannt ist.
- Nicht erlaubt: Grundpflege (zum Beispiel Waschen oder Hilfe beim Toilettengang) und Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamente geben oder Verbände wechseln). Das bleibt Aufgabe von Angehörigen oder Pflegediensten.
Lohnt sich die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter?
Der Bedarf ist groß und wächst. Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Knapp neun von zehn, also rund 4,9 Millionen, wurden zu Hause versorgt (Destatis, Pressemitteilung vom 18.12.2024). Jede dieser Personen hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag, der nur für anerkannte Angebote eingesetzt werden kann.
Ihre Kunden sind deshalb nicht nur die Pflegebedürftigen selbst. Oft entscheiden die erwachsenen Kinder, die in einer anderen Stadt wohnen und eine verlässliche Person vor Ort suchen. Dazu kommen Selbstzahler ohne Pflegegrad, die sich Begleitung und Unterstützung leisten möchten.
Ob sich die Gründung für Sie rechnet, hängt vor allem an zwei Dingen: genug Kunden in Ihrem Einsatzgebiet und einer realistischen Kalkulation. Beides schauen wir uns unten im Abschnitt Stundensatz und Umsatz genauer an.
Wer bezahlt die Alltagsbegleitung?
Die meisten Kunden bezahlen Sie zumindest teilweise mit Leistungen der Pflegeversicherung. Für Entlastungsbetrag und Umwandlung muss Ihr Angebot nach Landesrecht anerkannt sein. Diese Budgets sind bundesweit gleich.
| Budget | Höhe | Wer hat Anspruch? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr) | Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) |
| Umwandlung | bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistung | ab Pflegegrad 2, soweit die Sachleistung nicht ausgeschöpft wird (§ 45a Abs. 4 SGB XI) |
| Verhinderungspflege, auch stundenweise | aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € im Jahr | ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson verhindert ist (§ 39, § 42a SGB XI) |
| Privatzahlung | frei vereinbart | alle Kunden, auch ohne Pflegegrad, und für Stunden über das Budget hinaus |
Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich, zum Beispiel wenn Angehörige einen Termin haben. Den Jahresbetrag teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege; was im Einzelfall erstattet wird, klärt Ihr Kunde mit seiner Pflegekasse. Nach Praxiserfahrung rechnen Sie Verhinderungspflege auf einem eigenen Beleg ab, weil die Kasse sie als eigene Leistung bucht.
Nicht verbrauchte Beträge aus dem Entlastungsbetrag verfallen nicht sofort, sondern können in einen späteren Zeitraum übertragen werden. Für Ihre Planung heißt das: Manche Kunden haben ein angespartes Budget, mit dem sie anfangs mehr Stunden buchen.
Abgerechnet wird je nach Absprache direkt mit der Pflegekasse (mit Abtretungserklärung des Kunden) oder mit dem Kunden, der sich das Geld erstatten lässt. Für die direkte Abrechnung brauchen Sie ein Institutionskennzeichen. Rechnen Sie dabei mit Wartezeiten: Kostenträger zahlen nach Praxiserfahrung teils erst nach drei bis sechs Monaten.
Welche Voraussetzungen gelten in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg regelt die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO), wann ein Angebot anerkannt wird.
Wer in Baden-Württemberg gründen kann
Einzelpersonen werden nicht anerkannt (FAQ des Landes; § 6 UstA-VO in der Fassung vom 10.12.2024). Ihr Weg ist ein Betrieb mit Angestellten, zum Beispiel als Einzelunternehmen mit Personal oder als Gesellschaft. Sie selbst können die anleitende Fachkraft sein, wenn Sie einen passenden Beruf haben; sonst beschäftigen Sie eine Fachkraft. Klären Sie Ihr geplantes Leistungsspektrum vorab mit dem Kreis. Serviceangebote privater Träger werden vom Land nicht gefördert.
Was Sie für die Anerkennung brauchen
- Anleitende Fachkraft: zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Familienpflege, Dorfhilfe, seit 2024 auch Erziehung; für haushaltsnahe Dienstleistungen auch Hauswirtschaft. Sie steht dauerhaft verantwortlich zur Verfügung; die Anleitung darf nicht rein digital sein.
- Schulung der Beschäftigten: nach Inhalt und Umfang des Angebots; seit der Änderung vom 10.12.2024 soll sie mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen (vorher 160). Vorerfahrung ist anrechenbar.
- Eignung: Die persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten erklären Sie im Antrag; ein Führungszeugnis ist dafür ein üblicher Nachweis.
- Konzept zur Qualitätssicherung: Kern des Antrags; bei Serviceangeboten berücksichtigt es auch die persönlichen Belange der Pflegebedürftigen.
- Versicherung: angemessener Versicherungsschutz für Schäden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5).
- Mindestlohn: Eine Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns gehört zum Antrag (§ 10 Abs. 1 Nr. 7).
Antrag und zuständige Stelle
Den Antrag stellen Sie beim Stadt- oder Landkreis, in dessen Gebiet das Angebot erbracht wird (§ 4 Abs. 1 UstA-VO). Formulare und Ansprechpersonen nennt Ihr Kreis; die Kontakte stehen auf usta-bw.de. Gebühr und Bearbeitungsdauer erfragen Sie beim Kreis. Die Anerkennung gilt unbefristet, muss aber jährlich bis 30. April bestätigt werden.
Pflichten nach der Anerkennung
- Jahreserklärung bis 30. April: Voraussetzungen, erwartete Zahl der Nutzenden, eingesetzte Kräfte, Qualitätssicherung, Fortbildungen (§ 11 Abs. 4)
- auf Verlangen Auskunft geben; eine Prüfung vor Ort ist möglich
- die Fachkraft leitet dauerhaft an, nicht rein digital
- Mindestlohn einhalten und Versicherungsschutz dauerhaft halten
Den ganzen Weg als Fahrplan
Der Gründungsfahrplan Alltagsbegleitung Baden-Württemberg führt Sie in sieben Phasen durch Qualifikation, Konzept, Preis und Antrag, mit Aufgabenlisten, Fundstellen und Checkliste aller Nachweise. Das Gründerpaket enthält zusätzlich die Vorlagenmappe und einen Generator, der Ihre Unterlagen aus Ihren Angaben erstellt. Beide bestellen Sie online: Gründungsfahrplan bestellen (199 €) oder Gründerpaket bestellen (720 €).
Gewerbe, Steuern und Versicherung: was ist zu erledigen?
- Gewerbe und Rechtsform: Melden Sie das Gewerbe beim Gewerbeamt an. Weil Sie Personal beschäftigen, brauchen Sie außerdem eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit.
- Finanzamt: Nach der Anmeldung füllen Sie über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
- Umsatzsteuer: Leistungen anerkannter Angebote können nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein. Nach Praxiserfahrung geht diese Befreiung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) vor. Die Einordnung bestätigt Ihnen das Finanzamt.
- Versicherung: Angemessener Versicherungsschutz für Schäden ist Voraussetzung für die Anerkennung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 UstA-VO). Wenn Sie Kunden im eigenen Auto mitnehmen, klären Sie vorher mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob diese Fahrten abgedeckt sind.
- Mitarbeitende: Wer Personal einstellt, darf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (seit 1. Januar 2026) nicht unterschreiten. In Baden-Württemberg gehört Personal zum Modell; planen Sie Lohnkosten, Anmeldung zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft von Anfang an ein.
Welchen Stundensatz kann ich als Alltagsbegleiter in Baden-Württemberg verlangen?
Die UstA-VO setzt keine feste Preisobergrenze. Maßstab ist nach der Empfehlung des Koordinierungsausschusses vom 23.07.2018 die Vergütung für Hilfen bei der Haushaltsführung laut Mustervergütung beziehungsweise ein höheres örtliches Preisniveau; den Vergleichspreis nennt Ihr Kreis. Ihr Preis wird in der öffentlichen Übersicht der Kreise veröffentlicht (§ 11 Abs. 2). Verbindlich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Anerkennungsstelle.
Wichtig für die Kalkulation:
- Fahrtkosten regelt die Verordnung nicht. Legen Sie fest, ob sie im Preis enthalten sind oder gesondert berechnet werden, und stimmen Sie das mit dem Kreis ab.
- Planen Sie alle Nebenkosten in den Stundensatz ein.
- Urlaub, Krankheit, Terminabsagen und Büroarbeit bringen keinen Umsatz. Ihr Satz muss diese Zeiten mittragen.
Was der Entlastungsbetrag in Stunden bedeutet
Weil es in Baden-Württemberg keine feste Euro-Grenze gibt, zeigen wir die Rechnung mit drei Beispielsätzen. Das sind Rechenbeispiele, keine Preisempfehlung.
| Beispielsatz je Stunde | Entlastungsbetrag 131 € reicht für | Umsatz bei 100 Stunden im Monat |
|---|---|---|
| 30 € | rund 4,4 Stunden | 3.000 € |
| 35 € | rund 3,7 Stunden | 3.500 € |
| 40 € | rund 3,3 Stunden | 4.000 € |
Ein Kunde, der nur den Entlastungsbetrag einsetzt, bucht also drei bis vier Stunden im Monat. Für 100 bezahlte Stunden brauchen Sie entsprechend viele Kunden. Das zeigt, warum Umwandlung und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 und Selbstzahler für Ihre Auslastung so wichtig sind.
Rechenbeispiel Umsatz
Bei 100 Leistungsstunden im Monat ergeben die Beispielsätze 3.000 € bis 4.000 € Umsatz. Davon gehen noch Fahrzeug, Versicherungen, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern ab. Bei einem Angebot mit Personal gehen davon zusätzlich Löhne und Lohnnebenkosten ab. Was am Ende für Sie übrig bleibt, zeigt erst ein Finanzplan mit Ihren eigenen Zahlen.
Wie finde ich als Alltagsbegleiter die ersten Kunden?
Alltagsbegleitung ist ein Vertrauensgeschäft und fast immer lokal. Am besten funktionieren Wege, auf denen Sie Menschen genau dann erreichen, wenn der Bedarf entsteht.
- Öffentliche Verzeichnisse: Nach der Anerkennung erscheint Ihr Angebot in der Übersicht Ihres Kreises und in den Portalen der Pflegekassen. Eine verständliche Beschreibung mit Einsatzgebiet und Preis ist hier Ihr wichtigstes Aushängeschild.
- Pflegeberatung und Pflegestützpunkte: Dort fragen Angehörige zuerst nach Entlastung.
- Arztpraxen, Apotheken und Stadtteilzentren: Flyer und persönliche Vorstellung beim Praxisteam.
- Sanitätshäuser: Wer einen Rollator oder ein Pflegebett bestellt, braucht oft auch Unterstützung im Alltag.
- Mobile Fußpflege und mobile Friseure: Sie sind regelmäßig bei Senioren zu Hause, genießen deren Vertrauen und sehen, wo Hilfe fehlt. Eine Empfehlung von ihnen wiegt schwer.
- Erwachsene Kinder: Sie suchen online nach Hilfe in der Nähe der Eltern. Dafür brauchen Sie eine Website und ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil.
- Lokalpresse: Ein Bericht über Ihr neues Angebot im Wochenblatt schafft schnell Vertrauen.
Planen Sie Kundengewinnung als Daueraufgabe. Kunden ziehen ins Pflegeheim oder versterben, und ohne laufende Nachfrage entstehen schnell Lücken in der Auslastung.
Die sieben häufigsten Fehler bei der Gründung
- Werbung vor der Anerkennung. Ohne Anerkennung können Kunden den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Wer das erst im Erstgespräch merkt, verliert Kunden und Vertrauen.
- Zu knapp kalkuliert. Fahrzeiten, Ausfälle und Büroarbeit werden vergessen. Auch ohne feste Euro-Grenze ist der Preis nicht frei: Er muss zu den Vorgaben Ihrer Anerkennungsstelle passen.
- Zahlungsverzug unterschätzt. Wenn Pflegekassen erst nach Monaten zahlen, brauchen Sie Rücklagen für die Anlaufzeit.
- Leistungen nicht abgegrenzt. Wer sich zu pflegerischen Handgriffen überreden lässt, riskiert Haftung und Anerkennung.
- Lückenhafte Dokumentation. Ohne saubere Leistungsnachweise scheitert die Abrechnung mit der Kasse.
- Keine Vertretung geregelt. Für Urlaub und Krankheit brauchen Sie eine Lösung, die Sie auch im Konzept beschreiben.
- Fehlende Abgrenzung im Kopf. Sie kommen Ihren Kunden sehr nah. Klare Absprachen schützen vor unbezahlter Mehrarbeit und emotionaler Überlastung.
Wie lange dauert die Gründung einer Alltagsbegleitung?
Gebühr und Bearbeitungsdauer erfragen Sie beim Kreis. Planen Sie vorher Zeit ein, um Personal zu finden, einzustellen und zu schulen.
Zum Vergleich ein Beispiel aus der Praxis in Nordrhein-Westfalen: Bei einer Gründung, die ich von Anfang an begleitet habe, vergingen rund zwei Monate von der Idee bis zum operativen Start. Der Anerkennungsbescheid kam innerhalb einer Woche nach Antragstellung, nach rund vier Monaten bestanden gut 25 Kundenverträge. Das ist ein Einzelfall und keine Zusage, und Abläufe in Baden-Württemberg können abweichen. Er zeigt aber, dass ein vollständiger und stimmiger Antrag viel Zeit spart. Den Verlauf können Sie im Referenzbeispiel als PDF nachlesen.
Wie kann ich die Gründung finanzieren?
- Gründungszuschuss: Wer Arbeitslosengeld I bezieht und hauptberuflich gründet, kann ihn bei der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Es ist eine Ermessensleistung. Details stehen auf der Seite AVGS-Gründungscoaching.
- AVGS-Gründungscoaching: Wer arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist, kann sich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auf die Gründung vorbereiten lassen. Bei bewilligtem Gutschein ist das Coaching kostenfrei. Dabei entstehen Businessplan und Finanzplanung für den Antrag auf Gründungszuschuss.
- BAFA-Förderung: Ist Ihr Unternehmen bereits angemeldet, kann Beratung im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden. Die Entscheidung trifft allein das BAFA.
Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Kennenlerngespräch. Mehr zur allgemeinen Gründungsberatung finden Sie unter Gründungsberatung.
Pflegereform: was sich ab 2027 ändern kann
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 5. November 2026 in erster Lesung beraten; geplant ist ein Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Danach soll der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Was das für Pflegegrad 1 und für die Abrechnung anerkannter Angebote genau bedeutet, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Stand: Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen. Für Ihre Planung gilt bis auf Weiteres das geltende Recht. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald die Regelung feststeht.
Und in anderen Bundesländern?
Entlastungsbetrag und Umwandlung sind im SGB XI bundesweit geregelt. Die Anerkennung, die Qualifikation und die Preisvorgaben bestimmt dagegen jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung. Dieser Leitfaden gilt deshalb nur in Baden-Württemberg. Eine Übersicht mit den Regeln je Land finden Sie unter Alltagsbegleitung gründen in den Bundesländern, den Leitfaden für Nordrhein-Westfalen unter Als Alltagsbegleiter selbstständig machen in NRW.
Selbstständig als Alltagsbegleiter in Baden-Württemberg: Fragen und Antworten
Was kostet es, sich in Baden-Württemberg als Alltagsbegleiter selbstständig zu machen?
Zu den üblichen Gründungskosten kommen in Baden-Württemberg Personalkosten, weil nur Betriebe mit beschäftigtem Personal anerkannt werden. Typische Posten sind die Schulung der Beschäftigten, gegebenenfalls Führungszeugnisse, die Betriebshaftpflicht, die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft, die Gewerbeanmeldung und eine mögliche Gebühr des Kreises. Dazu kommen Löhne ab dem ersten Monat, Fahrzeug, Telefon, Flyer und Rücklagen für die Zeit, bis die ersten Zahlungen eingehen.
Wie viel verdient ein selbstständiger Alltagsbegleiter in Baden-Württemberg?
Das hängt von Stundensatz und Auslastung ab. Bei einem Beispielsatz von 35 € je Stunde ergeben 100 Leistungsstunden im Monat 3.500 € Umsatz. Davon gehen noch Kosten, Versicherungen, Vorsorge und Steuern ab, bei einem Angebot mit Personal auch Löhne. Fahrzeiten zählen nicht als Leistungsstunden.
Kann ich mich nebenberuflich als Alltagsbegleiter selbstständig machen?
Einen Betrieb können Sie grundsätzlich auch neben einer anderen Tätigkeit führen. Für die Anerkennung brauchen Sie aber beschäftigtes Personal und eine Fachkraft, die dauerhaft verantwortlich zur Verfügung steht. Der Gründungszuschuss setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus.
Wie lange dauert die Anerkennung in Baden-Württemberg?
Gebühr und Bearbeitungsdauer erfragen Sie bei Ihrem Kreis. Vorher brauchen Sie Personal, eine anleitende Fachkraft und ein Konzept.
Darf ich als Alltagsbegleiter pflegen?
Nein. Grundpflege und Behandlungspflege gehören nicht zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Erlaubt sind je nach Anerkennung Betreuung, Begleitung, Entlastung der Angehörigen und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Brauchen meine Kunden einen Pflegegrad?
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja: Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1, die Umwandlung und die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Kunden ohne Pflegegrad können Ihre Leistungen privat bezahlen.
Wie hoch darf mein Stundensatz in Baden-Württemberg sein?
Eine feste Preisgrenze gibt es nicht. Maßstab ist nach der Empfehlung des Koordinierungsausschusses die Vergütung für Hilfen bei der Haushaltsführung laut Mustervergütung beziehungsweise ein höheres örtliches Preisniveau. Den Vergleichspreis nennt Ihr Kreis.
Gilt dieser Leitfaden auch für andere Bundesländer?
Nein. Entlastungsbetrag und Umwandlung gelten bundesweit, Anerkennung, Qualifikation und Preisvorgaben regelt aber jedes Bundesland selbst. Dieser Leitfaden beschreibt die Regeln in Baden-Württemberg. Die Regeln je Land zeigt unsere Länderübersicht.
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Quellen
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des Sachleistungsbetrags
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO), Fassung 10.12.2024
- FAQ zur UstA-VO (usta-bw.de)
- Empfehlung des Koordinierungsausschusses zur Preisobergrenze
- Statistisches Bundesamt: 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick nach Recherchestand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der aktuelle Gesetzes- und Verordnungstext und die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle.
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